Vorteil Ehe: Deshalb wollen die Mitte-Frauen noch einmal abstimmen
Das Resultat hat die Mitte-Partei auf dem falschen Fuss erwischt: 54 Prozent sagten am 8. März Ja zur Individualbesteuerung – und glaubten den Argumenten der Gegnerinnen und Gegnern nicht, dass dadurch alles nur komplizierter, ungerechter und teurer wird.
Trotz Niederlage gibt sich die Mitte-Partei nicht geschlagen. Sie hat bis heute ihre eigene Initiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe nicht zurückgezogen. Sie verfolgt damit zwar das gleiche Ziel, verheiratete Paare steuerlich zu entlasten. In der Umsetzung bietet die Initiative aber ein Gegenprojekt zur Individualbesteuerung, weil sie an der Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft festhalten will und damit auch an einer gemeinsamen Besteuerung von Ehepaaren.
Noch ist nicht entschieden, ob sich das Initiativkomitee, im Wesentlichen die Mitte-Partei, zu einem Rückzug der «Fairness-Initiative» durchringen wird. Aus heutiger Sicht ist der Rückzug eher unwahrscheinlich. Denn ein erster Vorentscheid liegt nun vor: Die Mitte-Frauen äussern klar den Wunsch, an der Initiative festzuhalten.
Präsidentin Christina Bachmann-Roth sagt, die rund 120'000 Unterschriften für die Initiative seien gesammelt und bestätigt – und die Initiative sei nie als Plan B gedacht gewesen. Jetzt gelte es, über das Anliegen abzustimmen. «Das ist keine Zwängerei», sagt Bachmann-Roth. «Die beglaubigten Unterschriften für das Anliegen legen die Basis für einen demokratischen und von der Verfassung vorgegebenen Weg.»
Ehe als patentes Mittel für Paare und für den Staat
Anstatt abermals mögliche Nachteile der Individualbesteuerung vorzutragen, wollen die Mitte-Frauen den Fokus auf die Gemeinschaft legen. Sie warnen in ihrer Stellungnahme an die Partei vor einer Gesellschaft, in der «nur noch das Individuum und die persönliche Freiheit zählt».
Carearbeit und familiäre Verantwortung seien tragende Säulen der Gesellschaft und entlasteten den Finanzhaushalt des Staates. Vor diesem Hintergrund sei es ungerecht, verheiratete Eltern steuerlich zu bestrafen, die in der Phase der Kinderbetreuung ihre Erwerbsarbeit reduzieren, sagt Christina Bachmann-Roth.
Dass die Konkubinats-Paare vom Nutzen einer gemeinschaftlichen Besteuerung wie dem Vollsplitting oder einer alternativen Steuerberechnung ausgeschlossen sind, sei eine «bewusste «Grenzziehung». Bachmann-Roth sagt:
Allerdings: Sowohl die alternative Steuerberechnung als auch das Splitting sind nicht zivilstandsneutral. In beiden Varianten überwiegt der Heiratsbonus. Nur bei der Individualbesteuerun spielt der Zivilstand keine Rolle.
Die Mitte-Frauen plädieren für eine umfassende Betrachtung des Systems. «Es ist falsch, das Steuerwesen isoliert umzukrempeln», sagt die Präsidentin, Christina Bachmann-Roth. Denn die Konsequenzen daraus seien nicht zu Ende gedacht. «Wenn Paare sich über die Ehe gegenseitig absichern, entlastet das die Gesellschaft.» Im Konkubinat fehle diese rechtliche Absicherung.
Wer in einer solchen Beziehung zurücksteckt, habe im Ernstfall keinen Anspruch auf Ausgleich. Diese Schutzlücke habe reale Kosten sowohl für die Betroffenen und für die Allgemeinheit, sagt Bachmann-Roth. Und weiter: Vor diesem Hintergrund dürften verheiratete Paare steuerlich nicht abgestraft werden.
