Mitte-Finanzdirektorin kämpft bei Individualbesteuerung gegen Partei – das sind die Gründe
In der Schweiz sollen Ehepaare künftig nicht mehr gemeinsam besteuert werden, sondern jede Person einzeln. Damit wird die Heiratsstrafe abgeschafft. Paare in der gleichen wirtschaftlichen Situation werden gleich besteuert – unabhängig vom Zivilstand. SVP, Mitte und die Kantone wehren sich jedoch gegen die Individualsteuerung. Sie sprechen von einem beträchtlichen Mehraufwand. Die Luzerner Finanzdirektorin Franziska Bitzi (Mitte) erklärt, weshalb die kantonalen Finanzdirektoren ebenso falsch liegen wie ihre Partei.
Mit der Individualbesteuerung kommen laut Schätzungen 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen hinzu. Wie viele zusätzliche Steuerbeamte braucht die Schweiz deswegen?
Franziska Bitzi: Das kann man nicht pauschal sagen. Es kommt darauf an, wie die Kantone die Reform umsetzen werden. Ich habe Zahlen für den Kanton Luzern. Dort betreut eine Mitarbeiterin heute rund 2000 Dossiers pro Jahr, daraus lässt sich eine Bruttozahl hochrechnen. Doch von dieser Zahl muss man jene Arbeiten abziehen, die mit dem neuen System wegfallen.
Rechnerisch wären das 850 zusätzliche Steuerbeamte. Doch welche Arbeiten fallen weg?
Es gibt künftig keine Wechselfälle mehr bei Eheschliessungen, Scheidungen oder Todesfällen. Diese Belastung für die Steuerämter fällt weg. Jede Person wird ihr Leben lang einzeln veranlagt. In der Schweiz dauern Ehen im Schnitt 15 Jahre; über 40 Prozent werden geschieden. Das bedeutet Arbeit für die Steuerbehörden. Die fortschreitende Digitalisierung unterstützt die Steuerverwaltungen stark. Bereits heute gibt es die digitale Steuererklärung, moderne Softwares scannen Dokumente automatisch. Zunehmend kommt auch künstliche Intelligenz zur Anwendung: Sie erkennt Auffälligkeiten. All das führt unseres Erachtens dazu, dass nicht viel mehr Personal nötig sein wird. Für die Umsetzung der Änderungen gilt eine Übergangsfrist von sechs Jahren.
Die Mehrheit der Kantone warnt trotzdem vor massivem Mehraufwand. Malen sie schwarz?
Die Kantone haben einen Mehraufwand, weil sie ihre Gesetze, Tarife und Sozialabzüge anpassen müssen. Das ist aber ein einmaliger Aufwand bei der Umstellung auf die Individualbesteuerung, der langfristig zu einer Vereinfachung des Systems führt. Es sind auch nicht alle Kantone gegen die Individualbesteuerung, Luzern zum Beispiel hat sie gefordert mit einer Standesinitiative. Die Städte sind überzeugt, dass der Aufwand bewältigbar ist. Die Steuerämter haben im Übrigen den Tatbeweis bereits erbracht: Trotz Bevölkerungswachstum ist das Personal kaum gewachsen, dank Digitalisierung und effizienter Prozesse.
Sie garantieren: Die Individualsteuerung braucht nicht Hunderte von neuen Steuerbeamten?
Nein. Zumindest für den Kanton und die Stadt Luzern kann ich gewährleisten, dass das nicht nötig sein wird.
Die Gegner sagen, die Individualbesteuerung sei kompliziert. Sie sprechen von einer Vereinfachung des Steuersystems. Weshalb?
Mit der Individualbesteuerung fällt der Verheiratetentarif weg. Künftig gibt es nur noch einen Tarif für alle. Zudem werden die Regeln, die heute bereits für Konkubinatpaare mit Kindern gelten, künftig für alle angewendet. Abzüge werden pauschalisiert, Abhängigkeiten zwischen Dossiers im gleichen Haushalt fallen weg. Das ermöglicht eine höhere Automatisierung.
Ehepaare, die seit 30 Jahren verheiratet sind, sollen plötzlich zwei Steuererklärungen ausfüllen und ihr Vermögen aufteilen – fast wie bei einer Scheidung. Ist das nicht völlig alltagsfremd?
Sachenrecht und eheliches Güterrecht weichen schon heute voneinander ab. Wenn sich der Ehemann mit seinem Einkommen ein Auto kauft, ist er sachenrechtlich der Eigentümer, auch wenn die Frau das Auto mitbenutzt und es als Familienauto gilt. Mit der Individualbesteuerung wird also weder die Ehe noch der Ehegüterstand aufgelöst. Das sind unterschiedliche Aspekte. Alle Haushaltsgegenstände und Gegenstände zum persönlichen Gebrauch sind im Übrigen gar nicht steuerpflichtig. Die Gegner übertreiben.
Was ist mit dem gemeinsamen Haus?
Was als Vermögen deklariert wird, sind Liegenschaften, Wertschriften, Schulden. Doch schon heute ist im Grundbuch geregelt, wer welchen Anteil an einer Wohnung besitzt. Und die Aktien lauten auf eine Person, nicht auf ein Ehepaar.
Der Aufwand für die Paare steigt trotzdem.
Es gibt einen einmaligen Mehraufwand beim Systemwechsel. Die Paare müssen sich überlegen, wem was gehört. Dafür hat man mehrere Jahre Zeit. Das ist auch bei den Steuerbehörden so: Im ersten Jahr wird mehr kontrolliert, ob die vorher gemeinsam veranlagten Vermögenswerte korrekt aufgeteilt wurden. Aber dieser Mehraufwand ist einmalig.
Lädt die Individualbesteuerung Ehepaare nicht zur Steueroptimierung ein?
Das ist nicht von der Hand zu weisen. Natürlich überlegen sich Paare, wie man wirtschaftlich optimiert. Das muss aber nicht negativ sein. Konkubinatspaare machen das heute schon. Bei der Individualbesteuerung gilt: Je ausgeglichener die Einkommen verteilt sind, desto tiefer ist die Steuerbelastung tendenziell.
Die Kantone müssen ihre Systeme anpassen, die Folgen sind unklar. Kaufen die Stimmbürger nicht die Katze im Sack?
Wir stimmen über das Bundesgesetz ab. Hier sind die Auswirkungen für jeden Einzelnen klar und transparent. Bei den Kantonen hängt es von der Ausgestaltung ab, aber das geschieht im demokratischen Prozess. Die Bevölkerung kann mitentscheiden.
Leistungen wie Prämienverbilligungen, Stipendien oder Betreuungsgutschriften basieren auf Haushaltseinkommen. Wie sollen Kantone das künftig regeln, wenn Ehepaare steuerlich getrennt werden?
Auch das ist kein Neuland: Die Kantone haben diese Regelungen bereits für Konkubinatspaare.
Die Kantone sagen, sie hätten die steuerliche Heiratsstrafe abgeschafft. Warum passt sich der Bund nicht den kantonalen Splittingmodellen an und veranlagt Ehepaare auch künftig gemeinsam?
Nur wenige Kantone haben die steuerliche Heiratsstrafe vollständig abgeschafft. Unter anderem wenden einige bei Konkubinatspaaren mit Kindern den Verheiratetentarif an – bevorzugen diese also gegenüber Ehepaaren. Splittingmodelle korrigieren zudem die negativen Erwerbsanreize nicht. Gerade das Zweiteinkommen wird weiterhin benachteiligt. Das heutige System ist nicht verfassungskonform und spiegelt nicht die Lebensrealitäten der Schweiz wider. Die Individualbesteuerung ist das einzige Steuermodell, welches eine zivilstandsunabhängige Besteuerung ermöglicht und damit dem gesellschaftlichen Wandel insbesondere in den Städten Rechnung trägt.
Ihre Partei, die Mitte, bekämpft die Reform. Die Individualbesteuerung sei kompliziert und ungerecht.
Ich spreche als Finanzdirektorin einer mittelgrossen Stadt. Ich sehe verkraftbare finanzielle Auswirkungen, stärkere Erwerbsanreize und mehr Chancengleichheit. Gesunde Staatsfinanzen, eine starke Wirtschaft und Eigenverantwortung sind Ziele, die auch im Parteiprogramm der Mitte verankert sind. Wir kommen einfach zu unterschiedlichen Lösungsansätzen.
Die Kantone lehnen die Individualsteuerung ab, die Städte sind dafür. Ist es letztlich eine ideologische Frage, Stadt gegen Land?
Nein, aber die urbane Bevölkerung fühlt sich möglicherweise von diesem progressiven Besteuerungsmodell früher angesprochen. Denn die Vielfalt von Lebensmodellen wird damit besser abgebildet. In kleineren Kantonen ohne urbane Zentren ist die Notwendigkeit zur Veränderung weniger gross, dort schreckt der Aufwand stärker ab. Das erklärt die unterschiedlichen Positionen. (aargauerzeitung.ch)
