Der Bundesrat will mit neuen Technologien gezüchtete Pflanzen künftig zulassen und verbreiteten Bedenken zur Gentechnologie dennoch Rechnung tragen. Dabei unterscheidet er zwischen neuen Züchtungstechnologien und herkömmlicher Gentechnologie.
Die Landesregierung liess den am Mittwoch verabschiedeten Entwurf für das neue Gesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien im Auftrag des Parlaments ausarbeiten. Solche Pflanzen seien eine Chance für die Schweiz, sagte Umweltminister Albert Rösti am Mittwoch in Bern vor den Medien.
«Die Konsumentinnen und Konsumenten können von einem breiteren Angebot profitieren, zum Beispiel von Pflanzen, die weniger Allergien auslösen», sagte er. Die Umwelt profitiere von Pflanzen, die weniger oder keine Pestizide benötigten. Und gegen Trockenheit resistentere Pflanzen bräuchten in heissen Sommern weniger Wasser.
Rösti nannte als Beispiel die Kraut- und Knollenfäule bei Kartoffeln. «Mit neuen Züchtungstechnologien können manche Sorten resistent gemacht werde gegen diese Pilzkrankheit.» Das würde die Verluste verringern und die Versorgungssicherheit stärken.
Mit Blick auf die Bedenken in der Bevölkerung zur Gentechnologie will der Bundesrat bei der Öffnung behutsam vorgehen. Das Zulassungsverfahren soll sich seiner Meinung nach grundsätzlich an einem Vorschlag der EU-Kommission orientieren. Im Vergleich mit der EU plant der Bundesrat aber stärkere Kontrollmechanismen.
Die neue Regulierung soll für Pflanzen gelten, die mit neuen Züchtungstechnologien hergestellt worden sind, aber kein transgenes Erbmaterial enthalten und die einen nachweislichen Mehrwert haben. Dieses Kriterium soll sowohl für die Landwirtschaft gelten als auch für die Umwelt oder die Konsumentinnen und Konsumenten.
Der Bundesrat stellt zwei Zulassungsverfahren zur Diskussion. Die erste beruht auf Vergleichbarkeit. Ist eine mit neuen Züchtungstechnologien erzeugte Pflanze mit einer als sicher beurteilten Pflanze aus neuen Züchtungstechnologien vergleichbar, kann auf eine Umweltrisikobeurteilung verzichtet werden.
Das zweite Verfahren stützt sich auf die Umweltrisikobeurteilung. Diese soll stattfinden müssen, wenn noch keine ähnliche Pflanze mit vergleichbaren Veränderungen, die mittels neuer Technologien erzeugt worden ist, als sicher beurteilt worden ist.
Der Bundesrat schlägt ausserdem eine Kennzeichnungspflicht und getrennte Warenflüsse vor. Damit will er sicherstellen, dass Konsumentinnen und Konsumenten zwischen Produkten aus herkömmlichen Züchtungen und neuen Technologien wählen können.
Als neue Züchtungstechnologien gelten die gezielte Mutagenese und Cisgenese. Bei der Mutagenese wird das Erbmaterial von Pflanzen an bestimmten Stellen gezielt verändert, ohne Erbmaterial von aussen einzubauen. Bei der Cisgenese wird einer Pflanze Erbmaterial eingefügt, das aus derselben oder einer nah verwandten Art stammt.
Diese Methoden seien klar zu unterscheiden von der herkömmlichen Gentechnologie, die auf den Einbau von artfremdem Erbgut ins Erbmaterial setze und transgene Pflanzen erzeuge, betonte Rösti. Für gentechnisch veränderte Organismen gilt ein Moratorium, sie dürfen weder angebaut noch in Verkehr gebracht werden.
Das Moratorium beschlossen Volk und Stände mit dem Ja zur Initiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft». Dieses wurde mehrfach verlängert, zuletzt bis Ende 2025. Eine weitere Verlängerung bis Ende 2030 ist im Parlament in Diskussion.
Derweil fordert die im September 2024 lancierte Volksinitiative «Für gentechnikfreie Lebensmittel (Lebensmittelschutz-Initiative)» weiterhin Kontrolle über gentechnisch veränderte Organismen. Der Trägerverein kritisiert die Pläne des Bundesrates harsch. Die Risiken durch die neuen Züchtungstechnologien seien erheblich.
Mit der Streichung des Wortes «Gentechnik» aus dem Entwurf betreibe der Bundesrat Etikettenschwindel, schrieb er. Die Konsumentinnen und Konsumenten würden damit getäuscht. Ausserdem pocht der Verein auf eine Einzelfall-Risikoprüfung. Und ihm fehlen Massnahmen gegen die Kontamination von gentechnikfreien Kulturen durch Pollen.
Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien sollen nach dem Willen des Bundesrates vom Moratorium ausgenommen sein. Sie könnten damit ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes zugelassen werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 9. Juli. Im ersten Quartal 2026 soll das Parlament die Botschaft erhalten. (hkl/sda)
Man müsste wie im September 2021 festgelegt, Risikobewertung vorlegen und Antworten liefern zu den Verantwortlichkeiten bei allfälligen Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Organismen. Das fällt dann neu unter den Tisch.
Es pressiert mal dem Röschti mal wieder.