Ständerat bewilligt bis zu 20 Millionen an Crans-Montana-Vergleiche
Die Unterstützung des Bundes für die Opfer der Brandkatastrophe von Crans-Montana ist einen Schritt weiter. Der Ständerat ist einverstanden damit, dass sich die Schweiz mit maximal 20 Millionen Franken an Vergleichen beteiligt, die von Rundtischgesprächen des Bundes ausgehen.
Mit 36 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen genehmigte die kleine Kammer am Dienstag einen entsprechenden Passus des Bundesgesetzes über die Unterstützung der Opfer und ihrer Angehörigen.
Im März hatten sich Stände- und Nationalrat schon auf einen ersten Teil der Unterstützungsmassnahmen geeinigt. Damals bewilligten die eidgenössischen Räte im für dringlich erklärten Teil des Bundesgesetzes Solidaritätsbeiträge für Angehörige der Brandkatastrophe und schufen die gesetzliche Grundlage für die Rundtischgespräche.
Zu klären blieb, ob sich der Bund finanziell an Vergleichslösungen beteiligen solle und - wenn ja - unter welchen Voraussetzungen.
Nur eine Vorgabe für Beteiligung gemacht
Während der Ständerat am Dienstag kaum ein Wort verlor zur finanziellen Beteiligung des Bundes, gaben die Vorschläge seiner Rechtskommission für formelle Vorgaben an diese Beteiligung zu reden. Die kleine Kammer entschied, die meisten Vorschläge zu streichen.
So soll etwa nicht im Gesetz stehen, dass die Beteiligung «in einem angemessenen Verhältnis zu den Vergleichsbeiträgen der betroffenen Versicherungsunternehmen und weiterer leistungspflichtiger Personen» stehen muss. Auch soll nicht explizit im Gesetz stehen, dass die Gleichbehandlung der Opfer und ihrer Angehörigen gewährleistet ist.
Hingegen stimmte der Ständerat für einen Antrag von Isabelle Chassot (Mitte/FR). Ihm zufolge muss der Bundesrat bei einer Beteiligung an Vergleichslösungen grundsätzlich berücksichtigen, dass der Vergleich von einer Mehrheit der Opfer oder ihrer Angehörigen getragen wird.
Der Ständerat entsprach mit seinen Entscheiden weitgehend dem Wunsch von Bundesrat Beat Jans, der sich dafür aussprach, den Rundtischgesprächen eine möglichst grosse Autonomie zuzugestehen. «Vergleichslösungen lassen sich nicht am Reissbrett festlegen», sagte der Schweizer Justizminister.
Die Mehrheit der Rechtskommission begründete ihre Vorschläge damit, gewisse Eckwerte für die Rundtischgespräche seien sinnvoll. Es gehe schliesslich um Steuergelder, sagte ihr Sprecher Matthias Michel (FDP/ZG). Es seien Bestimmungen im Sinn eines gewissen Schutzes der Rundtischgespräche.
Nun wird sich der Nationalrat mit diesem Teil des Bundesgesetzes beschäftigen müssen.
Erste Solidaritätsbeiträge ausbezahlt
Bundesrat Jans hatte im Februar bekanntgegeben, dass der Bund zur Unterstützung der Opfer der Brandkatastrophe und ihrer Angehörigen bis zu rund 35 Millionen Franken bereitstellen will.
7,8 Millionen Franken sollen in Form von Solidaritätsbeiträgen von je 50'000 Franken an 156 besonders betroffene Personen fliessen. Diese Beiträge sind also schon genehmigt. Ebenfalls bewilligt sind Nachtragskredite. Wie Jans am Dienstag im Ständerat sagte, sind die dringlichen Teile des Bundesgesetzes am 21. März in Kraft getreten. Die Auszahlung der Solidaritätsbeiträge habe im Mai begonnen.
Die Rundtischgespräche sollen die Opfer, ihre Angehörigen, die Versicherungen sowie weitere leistungspflichtige Personen und Behörden bei der Erarbeitung einer Vergleichslösung unterstützen. Jans sagte im Februar, es gehe darum, den Opferfamilien von Crans-Montana jahrelange Rechtshändel zu ersparen.
Noch kein Start der Gespräche
Jans sagte auch, es brauche weitere Gespräche bis zum Start der Rundtischgespräche. Dies angesichts der Komplexität der Aufgabe. Leiter der Gespräche ist der frühere Neuenburger Regierungsrat Laurent Kurth.
Beim Brand in der Silvesternacht in einer Bar in Crans-Montana kamen 41 Menschen ums Leben, 115 Personen wurden verletzt. (sda)
