Gesamthaft hat die Schweiz laut einem Zwischenbericht der GRECO «nur wenig nennenswerte Fortschritte» gemacht bei der Umsetzung der Empfehlungen. Es bleibt damit beim «ungenügend» des letzten Berichts. Dies betrifft insbesondere die Parteienfinanzierung. Hier sei keine der Empfehlungen umgesetzt worden, heisst es im Bericht.
Die GRECO hatte der Schweiz unter anderem empfohlen, für die politischen Parteien die generelle Verpflichtung einzuführen, alle erhaltenen Spenden, die einen bestimmten Betrag übersteigen, zu melden und die Identität der Spenderinnen und Spender anzugeben. Anonyme Spenden sollten verboten werden.
Weiter sollte die Schweiz eine unabhängige Kontrolle der Finanzierung von politischen Parteien und Wahlkampagnen gewährleisten und die Vorschriften zur Finanzierung von politischen Parteien und Wahlkampagnen mit Sanktionen kombinieren.
Die GRECO unterstützt und stärkt die Korruptionsbekämpfung durch wechselseitige Länderexamen in den Mitgliedstaaten. Aufgrund von Fragebögen und Besuchen vor Ort durch Experten aus anderen Mitgliedstaaten werden die Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung überprüft. Die Berichtsentwürfe über die jeweiligen Länderexamen werden mit den geprüften Ländern bereinigt und anschliessend im Plenum der GRECO diskutiert und verabschiedet. Die Berichte werden mit dem Einverständnis der geprüften Länder veröffentlicht. (whr/sda)