Die Zeiten, als Fliegen als Luxusvergnügen der Reichen und Privilegierten galt, sind schon lange passé. Eine Reise mit dem Flieger gibt es heute vielfach zum Schnäppchenpreis. Und ist damit günstiger als eine Reise per Zug.
Bei diesen günstigen Flug-Preisen und dem Vergleich zur Zugreise ist es kein Wunder, reisen Herr und Frau Schweizer immer häufiger über den Luftweg.
Grosse Reiselust dank tiefen Preisen. Doch es gibt einen Verlierer.
Florian Egli ist Forscher an der ETH Zürich und nimmt derzeit an der UNO-Klima-Konferenz in Deutschland teil. Fliegen sei zu billig, stellte er im Interview mit dem Newsportal Swissinfo fest: «Angesichts steigender Emissionen ist es absolut schockierend, dass das Fliegen nicht besteuert wird.»
Tatsächlich geniesst die Fliegerei viele Privilegien. Wie zum Beispiel das Fehlen einer Kerosin-Steuer oder einer CO2-Abgabe. Müssten diese zukünftig auch berappt werden, bedeutete dies teurere Flüge, da die Fluggesellschaften die Mehrkosten an ihre Passagiere weiterreichen würden.
Dazu nehmen wir den Easyjet-Flug vom 08. Januar von Basel nach Berlin (Abflug 08.15 Uhr).
Fluggesellschaften zahlen keine Abgaben auf das verbrauchte Kerosin. Grund dafür ist das Chicagoer Abkommen von 1944, in dem die Steuerfreiheit für den internationalen Luftverkehr vereinbart wurde. Damit sollten nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges die Luftfahrt und die Weltwirtschaft gefördert werden.
Dies ist längst gelungen, doch die Regelung hat sich dennoch gehalten. Eine der wenigen Ausnahmen: die Niederlande. Hier wird eine Kerosinsteuer erhoben.
Vorausgesetzt auch die Schweiz würde eine solche Steuer einführen und das Kerosin gleich besteuern wie Motorbenzin, würde dies für unseren Flugpreis Folgendes bedeuten:
Damit wären alleine die Kerosin-Steuern beinahe so gross wie der Flugpreis von 26.70 Franken.
Ab 2018 beträgt die CO2-Abgabe 96 Franken pro Tonne. Wenn auch kommerzielle Fluglinien diese ableisten müssten, käme man auf folgendes Ergebnis:
Wer von Zürich nach Genf fliegt, muss Mehrwertsteuern (MWSt) zahlen. Und zwar acht Prozent des Flugpreises (ab 1. Januar 7,7 Prozent). Doch diese Regelung gilt nur für Inlandflüge. Für Passagiere, die ins Ausland fliegen, entfallen diese Kosten.
Würde sich diese Praxis ändern und auch bei internationalen Flügen würde die MWSt erhoben, würde dies für unser Beispiel Folgendes bedeuten:
Mehrere europäische Länder haben in den letzten Jahren angefangen, eine Flugsteuer zu erheben. Zum Beispiel Deutschland: Hier muss jeder Passagier, der bei einem deutschen Flughafen in den Flieger steigt, 7,47 Euro zahlen. In der Schweiz wird auf eine staatliche Flugsteuer bislang verzichtet.
Bei der Annahme von sämtlichen möglichen Steuern wäre der Flugpreis somit drei Mal höher als heute. Dabei muss beachtet werden, dass in der Realität wohl kaum eine CO2-Abgabe, eine Kerosin-Steuer und eine staatliche Flugsteuer erhoben würden. Doch selbst mit den grosszügig berechneten 82.80 Franken wäre Fliegen immer noch günstiger als Zugfahren.
«Wahrscheinlich noch nicht teuer genug, dass die Reisenden das Verkehrsmittel wechseln», sagt Florian Egli, als er mit dem Rechenbeispiel konfrontiert wird.
Gemäss dem ETH-Forscher wäre ein Preisanstieg infolge einer Steuer für die Umwelt erst dann ein Erfolg, «wenn die Menschen dadurch ihr Verhalten ändern oder wenn die zusätzlichen Einnahmen klar für Klimaprojekte genutzt werden».