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Regierungslöhne steigen im Kanton Schwyz auf 250'000 Franken

Regierungslöhne steigen im Kanton Schwyz auf 250'000 Franken

25.05.2022, 21:18
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Der Schwyzer Kantonsrat genehmigt höhere Löhne für Regierungsräte. Anstelle lebenslanger Ruhegehälter erhalten abtretende Regierungsmitglieder nur noch einmalige Abfindungen.

Das neue Gesetz über die Magistratspersonen nahm der Kantonsrat am Mittwoch deutlich mit 79 zu 6 Stimmen an. So klar die Abstimmung am Schluss ausging, so umstritten waren Teile der Vorlage, die die Staatswirtschaftskommission (Stawiko) vorgelegt hatte.

Neu gilt der Regierungsratsjob als Vollamt. Bislang war das ein Hauptamt und erlaubte Nebenbeschäftigungen, die fortan nicht mehr möglich sind. Begründet werden die Änderungen mit den grösser und komplexer gewordenen Aufgaben, die ein Exekutivmitglied zu bewältigen hat.

Zu reden gab insbesondere die Erhöhung der jährlichen Regierungslöhne von derzeit knapp 200'000 Franken auf rund 250'000 Franken. Dagegen opponierte vor allem die SVP, aber auch die SP meldete Vorbehalte an.

Eine derartige Lohnerhöhung sei nicht nachvollziehbar und im Volk nicht vermittelbar, sagte ein SVP-Redner. Hingegen sagte ein GLP-Sprecher, dass Löhne für Regierungsräte marktkonform und attraktiv sein müssten. Auch Mitte und FDP stellten sich hinter den Antrag der Stawiko. In der Parlamentsdebatte durften sich Regierungsräte nicht zu Wort melden.

Die SVP wollte den Regierungslohn auf 227'000 Franken begrenzen, und die SP plädierte für einen Mittelweg zwischen SVP-Forderung und Stawiko-Antrag. In der Abstimmung unterlag zunächst die SVP gegen die SP - mit 31 gegen 57 Stimmen. In der zweiten Abstimmung setzte sich die Stawiko gegen die SP-Variante durch – mit 53 gegen 37 Stimmen.

Die neue Höhe des Schwyzer Regierungslohnes von 250'000 Franken liegt leicht unter dem schweizerischen Durchschnitt.

Einmalige Abfindung statt lebenslanges Ruhegehalt

Gemäss dem neuen Gesetz über die Magistratspersonen erhalten zurückgetretene oder abgewählte Mitglieder der Kantonsregierung kein lebenslanges Ruhegehalt mehr, sondern nur noch eine einmalige Abfindung. Auch dieser Teil der Vorlage war im Kantonsrat umstritten. Seitens der SVP wurde der Vorwurf «goldener Fallschirme» geäussert.

In der Frage der Abfindungen erzielte die SVP einen Erfolg. Ihr Antrag, die Abgangsentschädigungen auf maximal sechs Monatslöhne festzusetzen, erreichte eine Mehrheit von 50 zu 33 Stimmen. Die Stawiko hatte eine Abfindung von mindestens sechs und höchstens zwölf Monatslöhne vorgeschlagen. Der Antrag eines SVP-Kantonsrats, Abfindungen für Regierungsräte gänzlich zu streichen, wurde deutlich abgelehnt.

Das revidierte Gesetz für Magistratspersonen ersetzt jahrzehntealte Regelungen. Es unterliegt dem fakultativen Referendum. (sda)

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