Unerwünschte Küsse, Übergriffe, Zwang zum Sex: Es ist nur wenige Monate her, da sorgte eine Umfrage zu sexueller Gewalt an Frauen hierzulande für Aufsehen. Jede fünfte Frau ab 16 Jahren hat in der Schweiz bereits einmal sexuelle Handlungen gegen ihren Willen erlebt. Jede neunte hatte sogar Geschlechtsverkehr, ohne dass sie diesen wollte. Das Ergebnis entfachte eine Debatte über die Bestrafung von Sexualstraftätern.
Geht es nach der Bevölkerung, ist der Fall klar: Knapp dreiviertel (73 Prozent) sprechen sich für eine Verschärfung des Sexualstrafrechts aus. Ihrer Meinung nach werden Täter heute zu wenig zur Rechenschaft gezogen. Das zeigt eine Erhebung des Meinungsforschungsinstituts Marketagent.com, an der 1000 Personen im Alter von 14 bis 65 Jahren teilnahmen. Dabei stimmen Frauen öfter zu (79 %) als Männer (67 %).
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Derzeit überarbeiten der Bundesrat und das Parlament das Strafgesetzbuch. Umstritten ist dabei der Tatbestand der Vergewaltigung. Dieser wird bisher als erzwungener vaginaler Geschlechtsverkehr definiert. Alle übrigen sexuellen Handlungen gelten als sexuelle Nötigung. Damit überhaupt eine Straftat vorliegt, muss Gewalt angewendet werden, das Opfer bedroht oder widerstandslos gemacht worden sein.
Kritik an «Nein heisst Nein»Der Bundesrat will den Begriff der Vergewaltigung nun geschlechtsneutral formulieren und die Mindeststrafe verdoppeln – von bisher einem Jahr auf zwei Jahre. Damit liegt er ganz auf Linie der Bevölkerung.
Neben der bisher zu milden Bestrafung geht es den Befragten auch darum, ein Signal für sexuelle Selbstbestimmung zu senden (siehe Grafik). Für viele Experten geht die geplante Anpassung aber nicht weit genug. So haben sich 22 Strafrechtprofessoren in einem offenen Brief über das schockierende Ausmass der sexuellen Gewalt in der Schweiz beklagt. Sie fordern, stärker dem Prinzip «Nein heisst Nein» zu folgen. Wer die Selbstbestimmung – auch ohne Gewalt oder Drohung missachtet – gehöre bestraft. Ein Nein müsse reichen.
Allerdings gibt es auch viele Gegner dieses Prinzips. 32 Anwälte kritisieren die Gelehrten. Es handle sich um «professorale Fake News zum Sexualstrafrecht», beklagten sie. Und sie befürchten eine Aufhebung der Unschuldsvermutung, weil in der Praxis neu Beschuldigte nachweisen müssten, dass das Opfer nicht «Nein» gesagt habe. Das sei fast unmöglich (tam/bzbasel.ch)
... und dann sind wir natürlich wieder bei der Beweislast ...
(... für ein höheres Strafmass bin ich jedoch absolut dafür, es muss halt klar abgeklärt werden können, ob die Person auch schuldig ist)
momoll, schlau. metoo lässt grüssen. ich beschuldige dann mal alle die ich nicht mag und schau wer schlau genug ist, beweisen zu können dass gar nix passiert ist. reicht ja wenn ich zur gleichen zeit wie die zur club-toilette gehe. wie willste da beweisen dass nix passiert ist?
stärkeres strafmass befürworte ich klar, aber gleich dermassen dämlich überzureagieren und die unschuldsvermutung kopf zu stellen ist einfach nur schwachsinnig.