Am 16. Dezember muss sich ein Fluglotse vor dem Bezirksgericht Bülach für einen Vorfall vom 15. März 2011 verantworten. Der Lotse hatte damals am Flughafen Zürich zwei Flugzeugen auf sich kreuzenden Pisten gleichzeitig die Startfreigabe erteilt. Nur dank der Geistesgegenwart eines der Piloten konnte eine Katastrophe verhindert werden: Die Maschine brach den Start sofort ab und vermied so eine Kollision.
Die Staatsanwaltschaft Bülach sieht es als gegeben, dass sich der Lotse der fahrlässigen Störung des öffentlichen Verkehrs schuldig gemacht hat und fordert eine bedingte Geldstrafe von 18'000 Franken. Der Flugverkehrsleiter war bereits zu einem früheren Zeitpunkt in einen schweren Vorfall am Flughafen Zürich verwickelt, wie der Tages-Anzeiger schreibt.
Dass ein Fluglotse aufgrund fehlerhaften Verhaltens vor Gericht gestellt wird, kommt in der Schweiz äusserst selten vor. Zwar werden einzelne Vorkommnisse juristisch untersucht, zu einem Gerichtsfall kommt es aber kaum einmal. Eine interne Meldekultur soll dafür sorgen, dass Fehler bei der Flugsicherung von den Fluglotsen gemeldet werden, ohne dass diese mit einem Strafverfahren rechnen müssen.
Das sogenannte straflose Meldewesen wird von Verantwortlichen als schützenswerte Errungenschaft bezeichnet. Falls die Schule mache, so sei dieses Meldewesen in Gefahr, zeigen sich Flugsicherheits-Stellen besorgt.
Das letzte Mal, dass ein Fluglotse wegen fehlerhaften Verhaltens vor Gericht stand, war nach der Katastrophe von Überlingen 2002. Damals kollidierten zwei Flugzeuge in der Nähe der norddeutschen Stadt. 71 Personen kamen bei dem Zusammenstoss ums Leben. Vier Skyguide-Mitarbeiter wurden wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Der diensthabende Lotse wurde vom einem Angehörigen der Opfer getötet. (wst)