Der Nationalrat empfiehlt ein Nein zur Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit». Er hat dies am Mittwoch mit 140 zu 35 Stimmen beschlossen. Unterstützung erhielt die Initiative nur aus der SVP.
Das Begehren fordert, dass selbst bestimmt werden könne, was in den Körper gespritzt oder implantiert wird – und dass dies in der Verfassung als Grundrecht festgehalten werde. Die Forderung bezieht sich laut Initiativkomitee nicht nur auf die Covid-19-Pandemie. Sie soll auch gelten «für Impfstoffe, für Chips, für digitale Informationen im Körper».
Die Rechtskommission (RK-N) hielt die Initiative für zu allgemein formuliert und lehnte sie ab. Sie befürchtete unerwünschte Auswirkungen des Begehrens, etwa im Strafvollzug oder die Entnahme von DNA.
Die SVP wollte aber die Selbstbestimmung im Hinblick auf Impfen oder in Bezug auf «jedes andere biomedizinische Verfahren» mit einem Gegenvorschlag aufnehmen. Sie wollte eine alternative Verfassungsbestimmung oder entsprechende Gesetzesänderungen. Ihre Anträge blieben chancenlos.
(yam/sda)