Sexarbeiterinnen und Freier müssen die Verordnungen ihres Kantons studieren, um herauszufinden, ob sie ihrem Beruf beziehungsweise ihrem Vergnügen nachgehen dürfen. Denn der Bundesrat hat im Gegensatz zur ersten Coronawelle die Erotikbetriebe nicht geschlossen, er toleriert aber schärfere kantonale Regelungen. Die Kantone Luzern, Solothurn und Bern haben diesen Spielraum genutzt und ihre Bordelle geschlossen.
Lelia Hunziker ist Geschäftsführerin der Fachstelle Frauenhandel und Migration und sagt:
Dabei solle man die Situation nicht werte-, sondern faktenbasiert beurteilen, und die Sexarbeit mit einer Massage oder Physiotherapie vergleichen.
Im Sexgewerbe gilt schweizweit ein Schutzkonzept. So ist Sex nur mit Maske, Kondom und Handschuhen erlaubt. Der Service darf nur fünfzehn Minuten lang dauern. Küssen ist verboten. Lüften ist Pflicht.
Hunziker sagt: «Viele haben das Schutzkonzept des Sexgewerbes belächelt. Aber unsere Erfahrung ist: Es funktioniert sehr gut.» Denn die Sexarbeiterinnen hätten Erfahrung bei der Umsetzung von Hygiene- und Schutzmassnahmen. Und sie wollten arbeiten. Das bedeute: Sie wollten gesund bleiben.
Viele Leute würden sagen: «Wenn ein Mann Sex ohne Maske will, dann fügt sich die Prostituierte doch.»
Hunziker entgegnet dann: «Woher wissen Sie das? Es gibt viele Sexarbeiterinnen, die selber bestimmen, wie der Service abläuft.» Mit steigendem ökonomischem Druck, verschlechtere sich die Verhandlungslage jedoch.
(bzbasel.ch)