Per Asylgesuch zur Gratis-OP
GemĂ€ss dem Asylgesetz erhalten jene Personen Schutz in der Schweiz, die in ihrem Herkunftsland verfolgt werden und an Leib und Leben bedroht sind. Das Gesetz werde aber «immer mehr auch zu einem Schutzgedanken fĂŒr medizinische BedĂŒrfnisse von Asylsuchenden ausgeweitet». So lĂ€sst sich die Vizedirektorin des Staatssekretariats fĂŒr Migration (SEM), Esther Maurer, in einer Zeitschrift der Eidgenössischen Migrationskommission zitieren. Menschen mit oftmals «sehr gravierenden medizinischen Problemen» stellten ein Asylgesuch, «um sich hier gratis behandeln zu lassen», sagt Maurer im Interview weiter. Die Schweiz sei aufgrund ihres gut ausgebauten Gesundheitssystems sehr attraktiv â und im Vergleich mit anderen LĂ€ndern «recht grosszĂŒgig».
Asylsuchende sind in der Schweiz krankenversicherungspflichtig. In der Grundversorgung erhalten sie dieselben Leistungen wie andere Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, ohne EinschrĂ€nkungen des Leistungskatalogs. In der ersten Phase, wĂ€hrend der sie sich in einem Zentrum des Bundes aufhalten, sind sĂ€mtliche Asylsuchende bei der CSS versichert. Diese Regelung gilt seit Anfang Juni. Nach der Verteilung auf die Kantone kommen auch andere Kassen in Frage, wobei die Auswahl auf Versicherer mit gĂŒnstigen Konditionen beschrĂ€nkt werden kann.
Bund zahlte zuletzt 82 Mio. fĂŒr Asylgesundheitskosten
Bei sozialhilfeabhĂ€ngigen Personen im Asylbereich kommt der Kanton fĂŒr die PrĂ€mien, Franchisen und Selbstbehalte auf. DafĂŒr gibt es wiederum Geld vom Bund. 2017 betrugen die Bundessubventionen fĂŒr die Gesundheitskosten der Asylsuchenden und vorlĂ€ufig Aufgenommenen 117 Millionen Franken, im vergangenen Jahr waren es 82 Millionen.
GemĂ€ss SEM-Sprecher Daniel Bach kommen die Menschen, die ein Asylgesuch stellen und sich wĂ€hrend des Verfahrens medizinisch behandeln lassen wollen, aus Georgien. Zahlen kann Bach nicht nennen. Es handle sich um «wenige, aber zum Teil schwerkranke Personen». Georgier haben keine Aussicht auf Asyl in der Schweiz, das Land gilt als sicherer Herkunftsstaat. Die RĂŒckfĂŒhrung wird aber aufgeschoben, wenn eine Person nicht transportfĂ€hig ist oder sich ihr Zustand in Georgien wegen fehlender Behandlungsmöglichkeiten dramatisch verschlechtern wĂŒrde. Bei einem Besuch in Georgien machte sich SEM-Chef Mario Gattiker im September ein Bild vom medizinischen Angebot. Und er einigte sich mit dem georgischen Innenminister auf eine verstĂ€rkte Zusammenarbeit bei der BekĂ€mpfung der irregulĂ€ren Migration.
GemĂ€ss dem PrĂ€sidenten der Vereinigung der kantonalen Migrationsbehörden, Marcel Suter, gibt es vereinzelt auch FĂ€lle aus anderen LĂ€ndern, etwa aus Weissrussland und der Ukraine. Die kantonalen Migrationsbehörden hĂ€tten aber keine Kenntnis von einer starken Zunahme. Der Krankenversicherer CSS teilt mit, fĂŒr ein eindeutiges Fazit sei es noch zu frĂŒh, weil man die Asylsuchenden erst seit kurzer Zeit versichere. Es handle sich aber nicht um ein sehr verbreitetes PhĂ€nomen. «Unsere bisherigen Berechnungen deuten auch nicht darauf hin, dass Asylsuchende ĂŒberdurchschnittlich hohe Kosten verursachen.»
Frankreich will nur noch NotfÀlle behandeln
Zu einem anderen Schluss kam vor rund zwei Jahren der Bundesrat. Auf einen Vorstoss aus der SVP antwortete er, die Durchschnittskosten von Asylsuchenden in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung seien im Jahr 2015 um 8,8 Prozent höher gewesen als die Durchschnittskosten der ĂŒbrigen Versicherten. GemĂ€ss dem Bundesamt fĂŒr Gesundheit (BAG) gibt es keine neueren Berechnungen. 2015 war zudem ein aussergewöhnliches Jahr mit vielen Asylgesuchen. Die Zahlen seien deshalb nur sehr bedingt aussagekrĂ€ftig, heisst es beim BAG.
Asylgesuche zwecks medizinischer Behandlung betreffen nicht nur die Schweiz. Auch die französischen Behörden machten kĂŒrzlich auf den «Medizintourismus» aufmerksam. Als Gegenmassnahme sollen Asylsuchende kĂŒnftig erst nach drei Monaten Zugang zum Gesundheitssystem haben â es sei denn, es handle sich um einen Notfall. Der ZĂŒrcher SVP-Nationalrat Gregor Rutz ortet auch in der Schweiz Handlungsbedarf. Asylbewerber sollten sich zwar «selbstverstĂ€ndlich behandeln lassen können». Wenn jemand aber nur zu diesem Zweck ein Gesuch einreiche und nicht aus einem eigentlichen Asylgrund, dann sei dies störend, sagt Rutz. «Wir werden dem Staatssekretariat fĂŒr Migration hierzu sicherlich Fragen stellen.»
