Das Parlament baut die Finanzierung des Gesundheitswesens fundamental um. Die Monismus-Vorlage, die eine Finanzierung aller Leistungen aus dem gleichen Topf vorsieht, ist bereit für die Schlussabstimmungen.
Der Ständerat bereinigte am Montag stillschweigend die letzte Differenz in der Vorlage. Damit ist das Ziel erreicht, die Vorlage in der laufenden Session zu bereinigen, nach 14 Jahren Beratung. Die «Einheitliche Finanzierung ambulant und stationär» (Efas) soll helfen, die Kosten im Gesundheitswesen zu dämpfen.
Der Ständerat bereinigte am Montag stillschweigend die letzte Differenz in der Vorlage. Damit ist das Ziel erreicht, die Vorlage in der laufenden Session zu bereinigen, nach 14 Jahren Beratung.
Die «Einheitliche Finanzierung ambulant und stationär» (Efas) soll helfen, die Kosten im Gesundheitswesen zu dämpfen und Fehlanreize bei Behandlungen beseitigen.
Zuletzt umstritten war, unter welchen Voraussetzungen die Langzeitpflege in den einheitlichen Kostenteiler integriert werden soll – diese Integration ist für die Kantone zwingend. Der Ständerat hatte als Kriterium einzig eine Frist von sieben Jahren ab Zustandekommen der Vorlage setzen wollen.
Der Nationalrat pochte auf eine weitere Bedingung und setzte sich am Ende durch: Für Pflegeleistungen müssen Tarife vorliegen, die auf einer einheitlichen, transparenten Kosten- und Datenbasis beruhen. Und die Tarife müssen die Kosten decken.
Fallen gelassen hat der Nationalrat hingegen seine zweite Bedingung. Er hatte anfänglich gewünscht, dass vor der Integration der Langzeitpflege in den Monismus die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» vollständig umgesetzt ist. Davon wollte der Ständerat aber nichts wissen; der Nationalrat schloss sich an.
Die Kantone sollen neu für mindestens 26,9 Prozent und die Krankenversicherer über die Prämien höchstens für 73,1 Prozent der Leistungskosten aufkommen. Versicherte müssen weiterhin einen spezifischen Beitrag für Leistungen der Langzeitpflege zahlen, ob ambulant oder stationär. Die Kantone können den Beitrag übernehmen.
Über die Beibehaltung des nach oben begrenzten Pflegebeitrags – heute 23 Franken pro Tag – wurden sich die Räte lange nicht einig. Der Ständerat fand, dass die Streichung vor allem Begüterte entlasten und die Kantone zusätzlich belasten würde. Der Nationalrat hätte den Beitrag streichen wollen und gab schliesslich nach. Eine rot-grüne Minderheit in der grossen Kammer verteidigte die Streichung bis zuletzt, unterlag aber.
Der Anteil der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) an der Finanzierung von Vertragsspitälern – Spitäler, die nicht auf kantonalen Spitallisten stehen – bleibt bei den heutigen 45 Prozent. Dies soll einen Prämienanstieg und eine Besserstellung dieser Spitäler gegenüber Listenspitälern verhindern. Auch hier schloss sich der Nationalrat am Schluss dem Ständerat an.
Angestossen hatte die komplexe Monismus-Vorlage die frühere Aargauer Gesundheitspolitikerin und Nationalrätin Ruth Humbel (Mitte) im Jahr 2009. Erst 2019 kam die von der zuständigen Nationalratskommission ausgearbeitete Vorlage ins Parlament. Die Befürworterseite erwartet davon erhebliches Sparpotenzial.
Die Vorlage bringt eine grundlegende Reform bei der Finanzierung von Gesundheitsleistungen, nämlich deren Finanzierung aus einer Hand. Heute werden ambulante Behandlungen allein von den Krankenkassen bezahlt, aus Prämiengeldern. Stationäre Leistungen übernehmen zu mindestens 55 Prozent die Kantone. Den Rest bezahlen die Kassen.
Verbände des Pflegepersonals haben in den vergangenen Tagen ein Referendum ins Spiel gebracht. Die Vorlage sei falsch und gefährlich – für das Pflegepersonal, die Versorgungsqualität und für die Versicherten, schrieb zum Beispiel der VPOD.
Gleich nach seinem Entscheid beschloss der Ständerat einen Prüfauftrag: Der Bundesrat muss evaluieren, ob der Umbau der Finanzierung der Gesundheitsleistungen für Kantone und Krankenkassen kostenneutral ist - bezogen auf die Jahre 2016 bis 2019. Untersuchen soll er auch, ob in Kantonen, in denen der finanzielle Beitrag steigt, die Krankenkassenprämien entsprechend tiefer sind.
Falls nötig, müsste das Gesetz angepasst werden. Der Bundesrat erklärte sich mit der Motion einverstanden, die im Grundsatz auch der Nationalrat befürwortet. Weil die grosse Kammer eine Änderung am Text angebracht hatte, hat sie nun noch einmal zu entscheiden. (saw/sda)