Die Beschneidung ist der häufigste chirurgische Eingriff bei Buben. Jedes Jahr werden in Schweizer Spitälern fast 3000 Minderjährigen die Vorhaut vom Penis abgetrennt. Hinzu kommen unzählige Operationen in Hausarztpraxen sowie wilde Beschneidungen durch religiöse Medizinmänner.
Medizinisch notwendig ist eine Beschneidung einzig bei einer Vorhautverengung. Nur ein Prozent der jungen Männer ist davon betroffen. In den meisten Fällen ist der Grund für den medizinischen Eingriff ein religiöser.
Im Judentum gilt die Beschneidung eines Buben an seinem achten Lebenstag als Gottesgebot, ausser er sei «schwächlich oder krank». Das Ritual stellt die Aufnahme in die Gemeinschaft dar. Im Islam gilt es als wegweisende Tat des Propheten und wird vor der Pubertät durchgeführt.
Früher wurde die Beschneidung als Prävention vor Selbstbefriedigung propagiert. Die Empfindlichkeit des Geschlechtsteils nimmt durch den Eingriff ab. Bei Männern, die unter vorzeitigen Samenergüssen leiden, kann das ein Vorteil sein. Die fehlende Sensibilität kann aber auch als Nachteil empfunden werden. Heute betonen Befürworter vor allem hygienische Vorteile, weil sich unter der Vorhaut Keime sammeln könnten. Allerdings hilft dagegen auch eine gründliche Körperreinigung.
Heikel ist die religiös motivierte Beschneidung bei Minderjährigen, weil sie einen Eingriff in das Recht auf Selbstbestimmung darstellt. Es ist ein Massenphänomen, darüber gesprochen wird aber kaum. Die Schweiz führt stattdessen eine Debatte über einen anderen Eingriff in das Recht auf Selbstbestimmung: die Vollverschleierung, obwohl diese ein Randphänomen ist.
Die Beschneidung von Mädchen ist seit 2012 durch einen eigenen Straftatbestand verboten. Jene von Buben wurde nicht geregelt.
Christoph Geissbühler ist Geschäftsführer des Vereins Pro Kinderrechte Schweiz. Dieser hat nur ein Ziel. Er will erreichen, dass die Beschneidung von Buben aus nicht medizinischen Gründen als Straftat eingestuft wird. Geissbühler sagt:
Geissbühler hat Strafanzeige gegen einen Arzt eingereicht, der viele Beschneidungen durchführt. Es handelt sich um Guido Baumgartner. Er ist leitender Kinderchirurg des St. Galler Spitals Linth sowie des Kantonsspitals Graubünden.
Geissbühler ist wie ein verdeckter Ermittler gegen den Arzt vorgegangen. Er hat ihm eine E-Mail geschrieben, in der er vorgab, er suche einen geeigneten Ort, um seinen Sohn beschneiden zu lassen. Dazu wollte er wissen, ob Baumgartner diesen Eingriff auch aus kulturellen Gründen durchführe oder nur, wenn dieser medizinisch tatsächlich notwendig sei.
Der Arzt antwortete umgehend. Ja, er biete auch Wunscheingriffe an, gegen Vorausbezahlung von 1300 Franken. Geissbühler leitete diesen Mailwechsel an die Staatsanwaltschaft weiter und begründete damit seine Strafanzeige wegen schwerer Körperverletzung.
Die St. Galler Staatsanwaltschaft sah jedoch keinen Grund, ein Strafverfahren zu eröffnen. Sie erliess eine sogenannte Nichtanhandnahmeverfügung. Darin hielt sie fest: Eine Vorhautamputation ohne medizinische Indikation erfülle zwar «rein objektiv betrachtet» den Straftatbestand der einfachen Körperverletzung an einem Kind. Es handle sich aber nicht um eine schwere Körperverletzung.
Dieser Unterschied ist entscheidend. Denn nur die schwere Körperverletzung ist ein Offizialdelikt. Diese müssen die Behörden von Amtes wegen verfolgen, sobald sie davon erfahren. Eine einfache Körperverletzung hingegen wird nur geahndet, wenn Betroffene Anzeige erstatten. Damit ist nicht zu rechnen, da Kinder kaum ihre eigenen Eltern anzeigen. Der Verein ist also machtlos.
Die Situation ist paradox: Eltern dürfen bei der Ausübung ihres Erziehungsrechts auch in Körperverletzungen einwilligen, die sonst eigentlich strafrechtlich relevant sind. Eine Ohrfeige ist zum Beispiel ebenfalls nicht explizit verboten. Das Kriterium dabei ist, ob das Kindswohl gefährdet ist. Dabei besteht ein Ermessensspielraum.
Die St. Galler Staatsanwaltschaft betont in ihrer Verfügung, dass sich das Parlament bewusst für eine Ungleichbehandlung der strafbaren Mädchenverstümmelung einerseits und der straflosen Knabenbeschneidung andererseits entschieden habe. Der Verein verfolge ein legitimes Anliegen, das er aber nur auf politischem Weg durchsetzen könne, meinen die Ermittler. Juristisch sei das nicht möglich, da kein Gesetz die Knabenbeschneidung verbiete.
Die Methode mit der fiktiven Mailanfrage wäre nicht nötig gewesen. Denn Kinderchirurg Baumgartner steht offen dazu. Auf Anfrage sagt er, er führe 50 bis 70 Beschneidungen pro Jahr durch. Etwa 20 seien religiös motiviert. Es seien vor allem Muslime, da Juden den Eingriff in ihren eigenen Kreisen und mit eigenen Methoden durchführten.
Baumgartner sagt, die Tarife für die Operation seien bewusst tief gehalten, um zu verhindern, dass muslimische Eltern die Beschneidung während Ferien in ihren Heimatländern durchführen würden. Dort sei der Eingriff viel günstiger, aber nicht kindergerecht.
Baumgartner sagt, es sei eine Operation, bei der auch Komplikationen auftreten könnten. Wenn der Eingriff ausgeheilt sei, seien in der Regel aber keine Nachteile zu erwarten.
Nur etwas findet Baumgartner heikel: Er rät davon ab, Knaben unter einem Jahr zu beschneiden. Ohne Betäubung könne er die Operation nicht verantworten. «Kinder haben ein Anrecht darauf, keine Schmerzen haben zu müssen. Deshalb braucht es eine Narkose», findet er. Doch im ersten Lebensjahr könne eine Narkose negative Auswirkungen auf die Hirnentwicklung haben. Das Spital Linth biete Wunscheingriffe erst ab zwei Jahren an.
Wenn Eltern trotzdem schon früher darauf bestehen, führt Baumgartner die Operation in diesen Fällen am Kantonsspital Graubünden durch. Dort werden auch die Kleinsten auf Wunsch in Narkose versetzt. Er sagt:
Andere Ärzte beschneiden die kleinsten Knaben auch ohne Narkose und machen kein Geheimnis daraus; sie offerieren die Dienstleistung auf ihrer Website. Dabei arbeiten sie nur mit lokaler Betäubung und bei Neugeborenen verzichten sie sogar auch darauf. Sie argumentieren, Babys hätten ein geringeres Schmerzempfinden. Baumgartner glaubt, dass sie trotzdem zu viele Schmerzen spüren würden.
Das Hinterhof-Argument hört Christoph Geissbühler vom Verein Pro Kinderrechte immer wieder. Er sagt:
Die Justiz sieht dies allerdings anders. Der Verein hat sich gegen die Verfügung der St.Galler Staatsanwaltschaft mit allen möglichen Rechtsmitteln gewehrt. Erfolglos. Soeben hat sich das Bundesgericht damit befasst und entschieden, dass der Verein in diesem Verfahren keine Parteirechte hat. Als Aussenstehender kann er sich also nicht in die Angelegenheiten zwischen Ärzten, Eltern und ihren Kindern einmischen.
Es ist bereits die zweite juristische Niederlage des Vereins. Im Kanton Bern ist er mit einem ähnlichen Verfahren gescheitert.
Die Debatte um die Knabenbeschneidung bekam im Jahr 2012 neuen Schub. Das Kölner Landgericht entschied damals, dass Ärzte keine Beschneidungen durchführen dürfen, die nicht medizinisch notwendig seien. Das Wohl des Kindes stehe über der freien Religionsausübung der Eltern. Das Urteil hatte Folgen in der Schweiz.
Das Zürcher Kinderspital stoppte vorübergehend Beschneidungen aus religiösen Gründen, nahm sie aber bald wieder auf. Experten wie Strafrechtsprofessor Martin Killias stellten sich auf den Standpunkt, dass diese Beschneidungen eigentlich auch in der Schweiz strafbar seien. Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte erarbeitete ein Grundlagenpapier, in dem es eine «gewisse Rechtsunsicherheit» feststellte. Es sei nun an den Gerichten, die Argumente dafür und dagegen abzuwägen.
Durch die Strafanzeigen von Pro Kinderrechte entsteht eine Rechtspraxis dazu. Die zwei gescheiterten Verfahren sind erst der Anfang. Der Verein hat bereits die nächsten Ärzte im Visier, die er anzeigen will. Auf der Liste steht eine Kinderchirurgin, die Eingriffe ohne Betäubung ab Geburt bewirbt. Der Verein erhofft sich in diesem Fall bessere Chancen.
fant
Aber wer auch nur im Ansatz nur daran denkt, das mit der Genitalverstümmelung bei Mädchen zu vergleichen, verharmlost letzteres masslos. Das will ich nie mehr lesen. Wer zweifelt, soll sich 'Female Pleasure' anschauen. Oder sich sonst informieren...
Asmodeus
Ich bin ehrlich gesagt irritiert, denn eine schwere Körperverletzung ist laut STGB unter Anderem:
"Der Qualifikationstatbestand der schweren Körperverletzung ist bei dauernden, also irreversiblen Verletzungsfolgen erfüllt."
Eine Beschneidung erfüllt den Tatbestand einer dauernden, irreversiblen Verletzung.
Ebenfalls einer "Verunstaltung". Zumindest wenn man nach Mobbing in der Schule gehen dürfte.
stadtzuercher
Verstehe nicht, weshalb diese Verstümmelung von gesunden Kindern in der Schweiz noch erlaubt ist.