Schweiz
Gesundheit

Der Bundesrat will mit Generika-Förderung viel Geld sparen

THEMENBILD --- Medikamente, aufgenommen am 13. Juni 2013 in Zuerich. In der Schweiz sind die Medikamente nach wie vor teurer als im vergleichbaren Ausland. Bei den Generika betraegt der Preisunterschi ...
Blister mit Medikamenten.Bild: KEYSTONE

So will der Bundesrat 250 Millionen Franken bei den Gesundheitskosten sparen

Der Bundesrat will mit Generika-Förderung jährlich 250 Millionen Franken bei den Gesundheitskosten sparen.
22.09.2023, 13:30
Mehr «Schweiz»

Generika werden im Vergleich zu Originalpräparaten günstiger. Zudem steigt der Selbstbehalt von Patientinnen und Patienten, wenn diese trotz gleichem Wirkstoff auf das teurere Produkt setzen. Damit will der Bundesrat jährlich rund 250 Millionen Franken einsparen.

Die entsprechende Revision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und der Arzneimittelverordnung (VAM) treten am 1. Januar 2024 in Kraft. Das hat die Landesregierung am Freitag beschlossen.

Im Zentrum steht der Verkauf von Generika und Nachahmerpräparaten, den sogenannten Biosimilars. Diese gleich wirksamen und kostengünstigeren Arzneimittel werden in der Schweiz weniger oft eingesetzt als im Ausland.

Preisabstand zum Original erhöhen

Der Bundesrat greift nun in die Preisbildung von gewissen Generika- und Nachahmerpräparaten von Arzneimitteln mit chemischen Wirkstoffen ein, weil diese rund doppelt so teuer als im Ausland sind. Das Parlament hatte im Jahr 2020 die Einführung eines Referenzpreissystems abgelehnt und die Regierung beauftragt, auf Verordnungsstufe Anpassungen vorzunehmen und Einsparungen zu ermöglichen.

Neu wird für Generika von Wirkstoffen mit einem Marktvolumen von vier bis acht Millionen Franken der Preisabstand zum Originalpräparat von 30 auf 40 Prozent erhöht. Die Preisabstände, die im Rahmen der dreijährlichen Überprüfung angewendet werden, werden um 5 Prozent erhöht.

Bei der Überprüfung von Generika, für die kein wirkstoffgleiches Originalpräparat mehr in der Spezialitätenliste aufgeführt ist, soll neu zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ein therapeutischer Quervergleich (TQV) mit anderen Generika durchgeführt werden. Diese Generika konnten bisher nicht mehr überprüft werden.

Biosimilars bis zu 70 Prozent günstiger

Auch bei Biosimilars handelt der Bundesrat. Bisher werden Nachahmerpräparate bei der Aufnahme in der Spezialitätenliste als wirtschaftlich erachtet, wenn sie mindestens 25 Prozent günstiger sind als das biologische Originalpräparat. Im Rahmen der dreijährlichen Überprüfung müssen sie 10 Prozent günstiger sein.

Neu erfolgt auch die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Biosimilars sowohl bei der Aufnahme in die Spezialitätenliste als auch bei der periodischen Überprüfung analog zu den Generika unter Berücksichtigung marktvolumenabhängiger Stufen mit Preisabständen zu den Referenzpräparaten zwischen 20 und 70 Prozent.

Erhöhter Selbstbehalt

Ab Anfang 2024 wird zudem der Selbstbehalt der Patientinnen und Patienten beim Bezug teurer Originalpräparate erhöht. Der Selbstbehalt beträgt grundsätzlich 10 Prozent der die Franchise übersteigenden Kosten. Arzneimittel werden aber mit einem Selbstbehalt von 20 statt 10 Prozent belegt, wenn sie im Vergleich zu wirkstoffgleichen Arzneimitteln zu teuer sind.

Dieser «erhöhte» Selbstbehalt wird neu mit der Revision der Verordnung auf 40 Prozent festgelegt. Die Regeln zum differenzierten Selbstbehalt gelten neu auch für Biosimilars.

Wenn medizinische Gründe gegen die Abgabe eines Generikums sprechen, kann weiterhin ein teureres Originalpräparat ohne erhöhten Selbstbehalt bezogen werden. Das muss aber neu mit konkreten Fakten nachgewiesen werden.

All diese Massnahmen dürften laut dem Bundesrat zu einer Kostensenkung von rund 250 Millionen Franken jährlich führen. Das Einsparpotenzial sei «beträchtlich».

Mehr Transparenz bei teuren Medikamenten

Änderungen bringt der Bundesrat weiter bei der sogenannten Einzelfallvergütung an. Bei dieser entscheiden die Krankenversicherer, ob sie die Kosten eines Arzneimittels übernehmen.

Eine Evaluation des Bundesamts für Gesundheit (BAG) im Jahr 2020 hatte gezeigt, dass gleich gelagerte Fälle von den Krankenversicherern ungleich beurteilt werden. Zudem waren die aufwendigen Preisverhandlungen und die fehlende Transparenz bei der Einzelfallvergütung als problematisch eingestuft worden.

Neu gelten einheitliche Regeln für die Nutzenbewertung, die Preisfestsetzung und die Versorgungssicherheit. Wenn das Kostengutsprachegesuch abgelehnt wird, sollen die Krankenversicherer den Entscheid gegenüber dem behandelnden Arzt sowie dem Patienten neu immer anhand der durchgeführten Nutzenbewertung begründen müssen.

Das dritte Massnahmenpaket umfasst Massnahmen zur Prozessoptimierung bei der Aufnahme von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste. Damit will der Bundesrat den Zugang zu lebenswichtigen Arzneimitteln und zur Behandlung seltener Krankheiten um bis zu drei Monate beschleunigen. Die Aufnahme in die Spezialitätenliste soll in Ausnahmefällen ohne Verzögerungen gleichzeitig mit der Marktzulassung erfolgen.

(sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Das könnte dich auch noch interessieren:
39 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
Die beliebtesten Kommentare
avatar
Share
22.09.2023 15:08registriert Februar 2016
Generika sind hier also 50% teurer. Das ist ein Fall fürs Kartellamt.
Zweiklassenmedizin vom BRrrrr vorgeschlagen. Hm.
380
Melden
Zum Kommentar
avatar
Overton Window
22.09.2023 14:31registriert August 2022
250 Millionen Franken sind 27 Franken pro Einwohner.

Try harder.
352
Melden
Zum Kommentar
avatar
MarGo
22.09.2023 14:41registriert Juni 2015
Der Patient zahlt drauf... Also müssen wir jetzt jedes Mal beim Arzt auf Nummer sicher gehen, dass er uns gefälligst das Generika verschreibt? Toll - weil wir ja alle voll die Medikamentenprofis sind :D

An die App-Entwickler:
Ich würde eine Medikamenten-App begrüssen, die einem sofort die Generika zu den Originalpräparaten aufzeigt.
332
Melden
Zum Kommentar
39
    Nationalrat empfiehlt ein Ja zu Steuergerechtigkeits-Initiative

    Der Nationalrat empfiehlt den Stimmenden ein Ja zur von den FDP-Frauen eingereichten Steuergerechtigkeits-Initiative. Im Rat setzten sich SP, FDP, Grüne und GLP mit knappem Mehr gegen die SVP und die Mitte durch.

    Zur Story