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Zwei Glarner Wölfe dürfen geschossen werden – Bund erteilt Bewilligung

Zwei Glarner Jungwölfe dürfen geschossen werden – Bund erteilt Bewilligung

01.12.2022, 10:0301.12.2022, 10:03
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Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat dem Kanton Glarus das Abschussgesuch für zwei Jungwölfe am Kärpf bewilligt. Der Kanton kann die Tiere nun bis Ende März schiessen.

HANDOUT - Zwei Woelfe des im Augstbordgebiet im Oberwallis ansaessigen Rudel, aufgenommen im November 2016 durch eine Fotofalle der Gruppe Wolf Schweiz. In einem abgelegenen Teil des Augstbordgebietes ...
Die beiden Wölfe dürfen bis zum 31. März 2023 geschossen werden. (Symbolbild)Bild: GRUPPE WOLF SCHWEIZ GWS

Am 7. Oktober reichten die Glarner Behörden das Gesuch für eine Regulierung der Wölfe am Kärpf beim Bafu ein. Das Rudel sorgte in den Vergangenheit für grosse Schäden an Nutztierherden. Mit dem Abschuss von zwei Jungwölfen wolle man eine Verhaltensänderung des Rudels bewirken, schrieb der Bund am Donnerstag in seiner Begründung für die Zustimmung.

Bis am 31. März 2023 hat die Wildhut des Kantons Glarus nun Zeit, die Jungtiere zu schiessen. Der Kanton darf die dafür nötige Abschussbewilligung mit der Zustimmung des Bafu erlassen. Die Abschüsse müssen im Bereich von Nutztierherden und im Beisein von mehreren Wölfen erfolgen, wie es weiter hiess. (sda)

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