Schweiz
Glarus

Zwei Glarner Wölfe dürfen geschossen werden – Bund erteilt Bewilligung

Zwei Glarner Jungwölfe dürfen geschossen werden – Bund erteilt Bewilligung

01.12.2022, 10:03
Mehr «Schweiz»

Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat dem Kanton Glarus das Abschussgesuch für zwei Jungwölfe am Kärpf bewilligt. Der Kanton kann die Tiere nun bis Ende März schiessen.

HANDOUT - Zwei Woelfe des im Augstbordgebiet im Oberwallis ansaessigen Rudel, aufgenommen im November 2016 durch eine Fotofalle der Gruppe Wolf Schweiz. In einem abgelegenen Teil des Augstbordgebietes ...
Die beiden Wölfe dürfen bis zum 31. März 2023 geschossen werden. (Symbolbild)Bild: GRUPPE WOLF SCHWEIZ GWS

Am 7. Oktober reichten die Glarner Behörden das Gesuch für eine Regulierung der Wölfe am Kärpf beim Bafu ein. Das Rudel sorgte in den Vergangenheit für grosse Schäden an Nutztierherden. Mit dem Abschuss von zwei Jungwölfen wolle man eine Verhaltensänderung des Rudels bewirken, schrieb der Bund am Donnerstag in seiner Begründung für die Zustimmung.

Bis am 31. März 2023 hat die Wildhut des Kantons Glarus nun Zeit, die Jungtiere zu schiessen. Der Kanton darf die dafür nötige Abschussbewilligung mit der Zustimmung des Bafu erlassen. Die Abschüsse müssen im Bereich von Nutztierherden und im Beisein von mehreren Wölfen erfolgen, wie es weiter hiess. (sda)

DANKE FÜR DIE ♥
Würdest du gerne watson und unseren Journalismus unterstützen? Mehr erfahren
(Du wirst umgeleitet, um die Zahlung abzuschliessen.)
5 CHF
15 CHF
25 CHF
Anderer
twint icon
Oder unterstütze uns per Banküberweisung.
Dieser fettleibige Hund ist nach seiner Veränderung nicht wiederzuerkennen
Video: watson
Das könnte dich auch noch interessieren:
14 Kommentare
Weil wir die Kommentar-Debatten weiterhin persönlich moderieren möchten, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion 24 Stunden nach Publikation einer Story zu schliessen. Vielen Dank für dein Verständnis!
14
Zürcher Obergericht verurteilt «Quäl-Eltern» zu Freiheitsstrafen

Das Obergericht Zürich hat zwei «Quäl-Eltern» zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Die Richter nahmen ihnen nicht ab, nur aus Überforderung ihre Tochter geschlagen und erniedrigt zu haben.

Zur Story