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Graubünden

Wolf in Graubünden illegal mit Schrotflinte getötet – dem Schützen droht ein Jahr Knast

Wolf in Graubünden illegal mit Schrotflinte getötet – dem Schützen droht ein Jahr Knast

17.03.2016, 09:3517.03.2016, 11:56

Unbekannte haben im Kanton Graubünden einen etwa einjährigen Wolf mit Schrot geschossen. Danach wurde der Kadaver unter einer Strassenbrücke auf Gemeindegebiet von Sils im Domleschg entsorgt.

Beim aufgefundenen Tier handelt es sich aufgrund der bisherigen Erkenntnisse um einen im Jahre 2015 geborenen, männlichen Jungwolf.
Beim aufgefundenen Tier handelt es sich aufgrund der bisherigen Erkenntnisse um einen im Jahre 2015 geborenen, männlichen Jungwolf.
Bild: Amt für Jagd und Fischerei Graubünden

Bei dem am Dienstag von Waldarbeitern entdeckten Tier handle es sich aufgrund bisheriger Erkenntnisse um einen im Jahre 2015 geborenen, männlichen Jungwolf, teilte das Bündner Amt für Jagd und Fischerei am Donnerstag mit.

Nicht an der Fundstelle getötet

Der Kadaver wurde für eine genaue Untersuchung und für die Abklärung der Todesursache dem Institut für Pathologie der Universität Bern übergeben. Laut den Bündner Jagdbehörden steht fest, dass das Raubtier vor einigen Tagen an den Folgen mehrerer Schüsse mit Schrot starb.

Aufgrund der vorgefunden Situation sei davon auszugehen, dass der Wolf nicht an der Fundstelle geschossen, sondern als Kadaver über den Rand einer Strassenbrücke in ein Tobel geworfen worden sei. Die Jagdbehörden haben bei der Staatsanwaltschaft Anzeige gegen Unbekannt eingereicht.

Gefängnis bis zu einem Jahr

Es ist bereits der zweite Wolf, der in den vergangenen Tagen illegal getötet worden ist. Bereits am 7. März wurde in Raron VS am Ufer der Rhone ein Wolfskadaver gefunden. Er starb ebenfalls an den Folge einer Schussverletzung, wie die Walliser Staatskanzlei mitteilte.

Beim illegalen Abschuss des Jungwolfes handelt sich um einen Verstoss gegen das eidgenössische Jagdgesetz. Wird der Täter erwischt, muss er mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe rechnen, wie es bei der Bündner Staatsanwaltschaft auf Anfrage hiess. Ist der Schütze im Besitz eines Jagdpatentes, kann es ihm entzogen werden. (whr/sda)

Luchse

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Luchse
Der Eurasische Luchs mit seinem Stummelschwanz, den langen Hinterbeinen und Pinselohren ist das drittgrösste Raubtier Europas nach Bär und Wolf. Ausgewachsen ist er ungefähr so gross wie ein Schäferhund.
quelle: keystone / laurent gillieron
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