In Chur soll es wieder erlaubt sein, nach Mitternacht in der Öffentlichkeit Alkohol zu trinken. Die Stadtregierung will jenen Passus im Gesetz streichen, welcher der Stadt den Ruf einbrachte, das «strengste Polizeigesetz der Schweiz» zu haben. Zwischen 00.30 Uhr und 07.00 Uhr ist es in Chur verboten, auf öffentlichen Plätzen im Siedlungsgebiet Alkohol zu konsumieren.
Damit soll jetzt Schluss sein, wie die Stadtregierung am Montag bekannt gab. Gestützt auf einen Vorstoss der BDP im Parlament, dem Gemeinderat, will sie den Artikel mit dem nächtlichen Alkoholkonsum-Verbot im Polizeigesetz ersatzlos streichen. 15 Ordnungsbussen zu 50 Franken wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes Mitte 2008 durchschnittlich pro Jahr ausgestellt.
Gedacht gewesen sei das Verbot als griffiges Mittel gegen den übermässigen Alkoholkonsum von Jugendlichen. Jedoch bildeten die bis 18-Jährigen nur einen kleinen Teil der Nachtschwärmer, betont der Stadtrat.
Die Stadtregierung räumt zudem ein, dass der Vollzug des Gesetzes nicht immer ganz einfach sei. Sie schreibt von Eskalationspotenzial zur warmen Jahreszeit in der Nähe von Gastwirtschaftsbetrieben. Lärm sowie Abfall und nicht der Alkoholkonsum an sich seien bisweilen das Hauptproblem, so die Regierung.
Das Parlament, der 21-köpfige Gemeinderat, befasst sich übernächste Woche (12. Mai) mit der beantragten Änderung des Polizeigesetzes. Zu einer Volksabstimmung kommt es, falls die Gesetzesrevision vom Parlament nicht einstimmig verabschiedet wird. Auch andere Gemeinden kennen ein Alkoholkonsum-Verbot in der Öffentlichkeit. Die Erlasse betreffen aber nur Jugendliche. (sda)