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Graubünden: Wildhüter schiesst drei Luchse – mit Wölfen verwechselt

Er wollte einen Wolf schiessen – Bündner Wildhüter trifft drei Luchse

26.11.2024, 08:5526.11.2024, 09:47
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Ein Bündner Wildhüter hat bei der Jagd auf Wölfe versehentlich drei Luchse erschossen. Es handelt sich um zwei Jungtiere und deren Vater. Der Wildhüter zeigte sich daraufhin selber an. Das zuständige Amt sprach von einem «Schock».

Der Wildhüter sei der festen Überzeugung gewesen, auf drei zum Abschuss freigegebene Jungwölfe in der Surselva zu schiessen, schrieb das Bündner Amt für Jagd und Fischerei (AJF) am Dienstag in einer Mitteilung. Der Vorfall geschah nachts. Die Tiere wurden mittels Wärmebildtechnik aufgespürt.

«Es macht es sicherlich nicht einfacher, aber ein Wildhüter kann Luchse von Wölfen grundsätzlich auch nachts unterscheiden», sagte der Leiter des AJF, Adrian Arquint auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Die Wildhüter seien für diesen Umstand gut ausgerüstet und geschult. Aus Sicht des Amtes handelt es sich um einen Einzelfall, der nun im Detail und im Rahmen des Strafprozesses aufgearbeitet werden muss.

Der fehlbare Wildhüter wurde vorerst von der Jagd auf Wölfe ausgeschlossen. Weiter wurde nach seiner Selbstanzeige eine strafrechtliche Untersuchung eingeleitet. «Es war wirklich ein grosser Fehler, den wir ausserordentlich bedauern», so Aqruint weiter. «Dennoch müssen wir nun dafür geradestehen.»

Bundesrechtlich geschütztes Tier

Der Luchs ist eine bundesrechtlich geschützte Art von sehr hoher Priorität. Obwohl in Graubünden diesen Sommer sieben Luchsreproduktionen nachgewiesen werden konnten, könnte der versehentliche Abschuss die Struktur des Bestands beeinträchtigen. Bei den getöteten Tieren handle es sich nach ersten Einschätzungen um zwei Jungtiere und deren Vater, erklärte Arquint im Gespräch weiter.

Im Sinne der Schadensbegrenzung wolle man mit dem Bund nun prüfen, ob man einen zusätzlichen Luchs im Kanton Graubünden aussetzen will. Es komme aber darauf an, ob ein geeignetes Tier gefunden wird.

Welche strafrechtlichen Konsequenzen nun auf den Wildhüter zukommen, sei schwierig zu sagen, so der Amtsleiter weiter. Aber er habe nach dem versehentlichen Abschuss erst mal richtig gehandelt und seinen Fehler sofort gemeldet. (rbu/sda)

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189 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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sinkflug
26.11.2024 09:23registriert Juli 2020
Im Wallis schiessen sie die falschen Wölfe ab, im Graubünden sogar die komplett falsche Tierart und im Baselland machen sie gesetzwidrige Treibjagden. Was läuft da gerade falsch bei unseren Jägern?
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Jason84
26.11.2024 09:22registriert März 2016
Der optische Unterschied zwischen Luchs und Wolf ist doch recht enorm. Somit gehe ich davon aus, dass der Jäger überhaupt nicht erkennt, was er hier jagt.

Frage:
Warum darf der auf etwas schiessen, was er nicht erkennt?
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Campino
26.11.2024 09:17registriert Februar 2015
Hoffentlich wird dieser "Wildhüter" KNALLHART bestraft!
Wenn ein "Wildhüter" nicht fähig ist, Jungwolf, von einem Luchs zu unterscheiden, ist dieser "Wildhüter" fehl am Platz.
Aber einfach mal alles abknallen!
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