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Mordfall Bertoldo 1957 – der tote Taxifahrer, die mysteriöse Schöne

Mordfall Bertoldo 1957 – der tote Taxifahrer, die mysteriöse Schöne und der dumme Cousin

25.11.2021, 08:5026.11.2021, 10:59
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Das Gericht tagt zum Mordfall Bertoldo
Das Gericht tagt zum Mordfall BertoldoBild: Keystone

Wäre der Taxifahrer Giovanni Bertoldo nicht so ein pflichtbewusster Mensch gewesen, er hätte ein langes Leben haben können. Aber er musste ja zwei Minuten vor Schichtende noch eine Passagierin aufnehmen. Nach der geheimnisvollen Schönen wurde lange gefahndet. Bis eine zweite Tat alles ins rechte Licht rückte...

Kurz vor zwei Uhr in der Nacht auf den 16. Dezember 1957 stieg eine elegante Langhaarige am Standplatz Stauffacher in Giovanni Bertoldos Taxi. Eine halbe Stunde später wurde sein Auto auf der Weininger Höhe gesichtet, ordnungsgemäss parkiert, alle Lichter gelöscht. Erst am morgen fiel es jemandem ein, hinein zu schauen. Hinterm Steuer zusammengesackt sass der Taxifahrer. Erschossen.

Walter Kunz
Walter KunzBild: Keystone

Die Zürcher Bevölkerung beteiligte sich fleissig am Zeugenaufruf. Der meistversprechende Tipp kam von einem Taxifahrer. Der hatte in der Nacht vor der Mordnacht einen verdächtigen Passagier in dieselbe Gegend fahren müssen, wo später Bertoldo endete.

Nachdem der Gast verlangt hatte, zu einer Kiesgrube gefahren zu werden, wies ihm der Täxeler höflich die Tür. Signalement des Fahrgasts: 27- bis 28-jährig, Italiener («Tschingg», wie man damals despektierlich sagte), untersetzt, krauses Haar, ungepflegt, vermutlich Bauarbeiter. Es hätte falscher kaum sein können...

Knapp davongekommen

Der entscheidende Hinweis kam 40 Tage später, wieder von einem Taxifahrer. Walter Bruggmann hatte am 25. Januar 1958 morgens um drei einen adretten jungen Herrn nach Affoltern in die Sackgasse «In Böden» gefahren. Als er sich umdrehte, um zu kassieren, trug der Fahrgast ein schwarzes Dreiecktuch vor dem Mund und streckte Bruggmann eine Ordonnanzpistole ins Gesicht. Dazu strich er nach Art eines Film-Revolverhelden über den Lauf. Bruggmann hörte es klicken - und dann... Nichts. Ladehemmung.

Das Taxi am Tatort.
Das Taxi am Tatort.Bild: Keystone

Bruggmann stürmte aus dem Wagen und schrie um Hilfe. Ringsum gingen Fenster auf, der Fahrgast machte sich aus dem Staub. Aber er war von einem Anwohner erkannt worden, denn der Flüchtige lebte im Quartier: Walter Kunz (23), im Heim aufgewachsen, Taxichauffeur mit Kino-, Klamotten- und Autofimmel, Weiberheld, tadelloser Mieter.

Als Kunz am nächsten Mittag von einer neuen Chauffeurstelle - an der er nebenbei einer Mitarbeiterin 200 Franken aus der Handtasche geklaut hatte - heimkam, wartete die Polizei vor dem Haus.

Abenteuerliche Alice-Variante

Nun erfuhren die Ermittler, was in der Nacht auf den 16. Dezember geschehen war. Oder geschehen sein könnte. Kunz tischte vier Varianten auf. In der ersten bot er Bertoldo seine Waffe zum Kauf an und bei der Übergabe ging sie los (Verkaufsversion). In der zweiten wollte er Bertoldo nur berauben, aber versehentlich löste sich ein Schuss (Drohversion).

Giovanni Bertoldo
Giovanni BertoldoBild: KEystone

Die abenteuerlichste war die «Alice-Variante»: Kunz liess sich für ein Schäferstündchen mit der Bordsteinschwalbe Alice auf die Weininger Höhe chauffieren. Der Bequemlichkeit halber legte er seine Waffe auf den Sitz. Alice hantierte neugierig damit herum, ein Schuss ging los (Alice-Variante). Version vier ist dasselbe in seidig: Diesmal war die Frau ehrbar und Kunz liebte sie so sehr, dass er eher die Schuld auf sich nahm als ihren Namen zu verraten (Gentleman-Variante).

Das verkommene Subjekt

Vor Gericht kehrte er im September 1958 zu Variante zwei zurück: Raub ohne Mordabsicht. Neun Nebendelikte gab er freimütig zu, darunter Fälschung von Fahrausweisen, Autodiebstähle, Einbrüche und Beischlaf mit einer Minderjährigen. Wozu leugnen? Er hatte ja schon elf Vorstrafen, die letzte drei Tage vor dem versuchten Raubmord an Bruggmann kassiert.

Die Presse schäumte. Kunz sei ein «völlig verkommener, verlogener und arbeitsscheuer Bursche», schrieb die «Schweizer Illustrierte». Null Respekt vor Autoritäten, ergänzte die NZZ. Kunz habe nicht einmal Steuern bezahlt! Ja wie auch? Wo er sein Einkommen hauptsächlich mit Eigentumsdelikten bestritt? Hätte er das in der Steuererklärung angeben sollen?

Traumberuf Taxifahrer

Für eine Lehre sei er zu dumm und zu faul, hiess es in der Berufsberatung, also behielt ihn das Kinderheim über die Schulzeit hinaus. Wegen kleiner Diebstähle kam er vorübergehend in die Besserungsanstalt. Irgendwann traf er auf einen netten Patron, der ihn als Malergehilfen eine zeitlang behielt, genug, um sich vom Heim zu lösen und sich ein Zimmer zu mieten.

Taxifahrer war sein Traumberuf: eine sitzende Tätigkeit mit seinem bevorzugten Fortbewegungsmittel. Selber hatte er ja kein Auto. Er hatte mal eins auf Abzahlung gekauft und dann nach der ersten Rate zum vollen Preis gegen ein anderes eingetauscht - eine von vielen Vorstrafen.

Einen Führerausweis hatte er auch nicht. Mehrere Vorstrafen. Natürlich hatte er auch kein Taxi-Brevet. Noch mehr Vorstrafen. Trotzdem fand er zwölf mal eine Anstellung in einem Taxiunternehmen.

Zum Glück war der Cousin nicht der hellste

Als es vor Gericht darum ging, Kunz die Tötungsabsicht nachzuweisen, spielten seine Taxi-Jobs eine Rolle: Man ging davon aus, dass Bertoldo Kunz von der Arbeit her kannte. Kunz hätte ihn deshalb nach dem Überfall gar nicht lebend davonkommen lassen können.

Ausserdem hatte er sowohl vor dem Raubmord wie vor dem Raubversuch dafür gesorgt, dass er die Waffe - selbstverständlich gestohlen, nicht gekauft - zur Verfügung hatte. Im ersten Fall holte er sie am Vorabend bei Nachbarn ab, denen er sie eigentlich verkaufen wollte.

Im zweiten Fall verlangte er sie kurzfristig von seinem Cousin zurück, dem er sie zum Reinigen überlassen hatte. Zum Glück war der Cousin - wie Kunz - nicht das hellste Licht am Leuchter und setzte die Pistole falsch zusammen, so dass sie in Bruggmanns Taxi versagte.

Darüberhinaus wurde vor Gericht festgestellt, dass eine Waffe dieses Typs nicht einfach so losgeht. Sie muss geladen, entsichert und der Abzug muss mit einem Druck von anderthalb Kilo betätigt werden. Die Mordabsicht konnte also nachgewiesen werden, Kunz erhielt lebenslänglich für Raubmord und vollendeten Versuch des Raubmords.

Taxigesetz kommt in Fahrt

Der Fall brachte die Politik in Fahrt: Wie konnte das sein, dass ein Mann ohne Führerschein und mit einem himmeltraurigen Leumund einen derart verantwortungsvollen Posten wie Taxifahrer ausüben konnte, fragte man im Gemeinderat? Dort war die Reform des Taxiwesens seit 1953 Thema. Aber allein die fünf Sitzungen mit den «interessierten Verbänden» benötigten zwei Jahre. Dank Kunz ging's jetzt voran.

Das Problem waren Taxibetriebe mit B-Lizenz, die nach dem Krieg wie Pilze aus dem Boden schossen. Im Gegensatz zu A-Betrieben durften sie keine öffentlichen Stellplätze besetzen, sondern nur auf dem Firmengelände parken und Fahrgäste auf Bestellung oder unterwegs aufnehmen. Dafür standen sie nicht unter der Aufsicht des Gewerbeamts und schauten bei der Jobvergabe nicht so genau hin.

Nach dem Fall Bertoldo wurde das in Zürich geändert und das «Taxameter-Gesetz» verschärft. Wenigstens einmal im Leben bewirkte Walter Kunz etwas Gutes.

(sda)

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