Das Basler Strafgericht hat am Montag zehn Zürcher Fussballfans wegen einer Massenschlägerei in Basel im Mai 2018 verurteilt. Drei von ihnen müssen ins Gefängnis.
Gegen einen in Zürich wohnhaften 25-jährigen Syrer verhängte das Basler Strafgericht eine unbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen mehrfach versuchter Körperverletzung, Raufhandels, Landfriedensbruchs und weiteren Delikten.
Der bereits vorbestrafte Mann habe sich brutal und skrupellos verhalten, sagte die Gerichtspräsidentin bei der Urteilsverkündung. Er habe auf eine bereits am Boden liegende Person eingetreten, was sehr feige sei. Das Leben anderer Personen sei ihm gleichgültig gewesen.
Ein 23-jähriger Zürcher Fan erhielt eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten, und ein 31-Jähriger bekam wegen schwerer Körperverletzung eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Davon muss er sechs Monate im Gefängnis absitzen.
Gegen sieben weitere Fans des FC Zürich und des Karlsruher SC hat das Basler Strafgericht bedingte Freiheitsstrafen in der Höhe von vier bis acht Monaten und teils Geldstrafen ausgesprochen. Teils wurden Probezeiten bis zu vier Jahren verhängt. Vom Vorwurf des Raufhandels wurden diverse Zürcher Anhänger freigesprochen, da die Angeklagten in den Beweisvideos nicht klar identifizierbar seien.
Für die Massenschlägerei im Mai 2018 vor Gericht verantworten mussten sich aber nicht nur Zürcher Fans, sondern auch zwei Anhänger des FCB Basel. Ein beteiligter FCB-Fan im Alter von 34 Jahren erhielt wegen Landfriedensbruch eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 100 Franken. Vom Vorwurf des Raufhandels wurde er freigesprochen, da er gemäss der Gerichtspräsidentin nur Schläge erteilt hat, wenn er angegriffen wurde.
Freigesprochen wurde in diesem Zusammenhang auch ein weiterer FCB-Fan in einem separaten Verfahren. «Im Gegensatz zu den Zürcher Anhängern haben Sie nicht wahllos auf Leute eingeschlagen», so die Gerichtspräsidentin. Der 31-Jährige muss wegen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes noch eine Busse von 300 Franken zahlen.
Den Männern wurde der Prozess gemacht, weil es nach dem Fussballspiel zwischen dem FC Basel und dem FC Luzern am 19. Mai 2018 in Basel zu heftigen Auseinandersetzungen unter Fussballfans gekommen war. Mehrere Dutzend gewalttätige Fans waren darin verwickelt.
Mehrere Beteiligte zogen sich Verletzungen zu und mussten ins Spital eingewiesen werden oder suchten selbst die Notfallstation auf. Etliche konnten noch vor dem Eintreffen der Polizei flüchten.
Bei den Beschuldigten handelt es sich um sechs Schweizer im Alter von 23 bis 36 Jahren, zwei Deutsche im Alter von 24 und 31 Jahren, zwei Italiener im Alter von 31 und 35 Jahren sowie um einen 28 Jahre alten Serben und einen 25-jährigen Syrer.
Der mit drei Jahren aus Syrien in die Schweiz geflüchtete Mann fiel in der Vergangenheit immer wieder strafrechtlich auf. Das Gericht sprach sich knapp gegen einen Landesverweis aus, wie die Gerichtspräsidentin sagte.
Der Entscheid sei schwer gefallen, zumal der Mann ein erschreckendes Mass an Gewaltbereitschaft zu Tage lege. «Das darf nicht mehr passieren, sonst könnte es auch anders herauskommen», sagte die Gerichtspräsidentin an den 25-Jährigen gerichtet. (sda)
Und hier kein Landesverweis... einfach... Unverständlich. Muss er denn erst jemanden töten?
Der bereits vorbestrafte Mann habe sich brutal und skrupellos verhalten. Der aus Syrien in die Schweiz geflüchtete Mann fiel in der Vergangenheit immer wieder strafrechtlich auf. Das Gericht sprach sich knapp gegen einen Landesverweis aus. Der Entscheid sei schwer gefallen. Der Mann lege ein erschreckendes Mass an Gewaltbereitschaft zu Tage: «Das darf nicht mehr passieren».
Friede, Freude, Eierkuchen – Und beim nächsten Mal fragt man sich dann ganz fest empört wie so etwas nur passieren konnte.