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Familiennachzug soll künftig ein Jahr früher möglich sein

Nach Urteil wegen Menschenrechts-Konvention: Familiennachzug bereits ein Jahr früher

01.05.2024, 12:1801.05.2024, 12:19
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Familienangehörige von in der Schweiz vorläufig aufgenommenen Personen sollen künftig bereits nach zwei statt drei Jahren nachgezogen werden können. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung reagiert der Bundesrat auf ein Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kam 2021 zum Schluss, dass die automatische Anwendung einer Wartefrist von mehr als zwei Jahren unvereinbar sei mit dem Recht auf Familienleben nach der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Das Bundesverwaltungsgericht passte in der Folge seine Rechtsprechung an.

Nun will der Bundesrat das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) anpassen. Er hat am Mittwoch die Vernehmlassung dazu eröffnet. Die dreijährige generelle Wartefrist für den Familiennachzug von vorläufig aufgenommenen Personen soll auf zwei Jahre reduziert werden.

Seit dem EGMR-Leiturteil muss das Staatssekretariat für Migration (SEM) bereits ab einer Wartefrist von zwei Jahren prüfen, ob die Voraussetzungen für den Familiennachzug gegeben sind. Der Bundesrat möchte nun Rechtssicherheit schaffen und diese Praxisanpassung auf Gesetzesebene umsetzen, wie er schrieb.

In besonderen Fällen, etwa wenn sich Kinder in besonders prekären Umständen befinden, soll der Familiennachzug gemäss Entwurf auch vorher bewilligt werden können. Die Vernehmlassung dauert bis zum 22. August 2024.

Laut dem Bund haben zwischen 2018 und 2022 durchschnittlich 333 Personen mit vorläufiger Aufnahme pro Jahr ein Gesuch um Familiennachzug gestellt, bei rund 126 Personen wurde dieses gutgeheissen. Mit der neuen Regelung sei somit aufgrund der kürzeren Wartefrist vorübergehend mit rund 126 zusätzlichen Familiennachzügen zu rechnen.

Insgesamt sollte es aber zu keiner Zunahme von Familiennachzügen kommen, da die Voraussetzung wie die wirtschaftliche Unabhängigkeit für einen Familiennachzug bestehen bleiben, wie es im erläuternden Bericht zur Vernehmlassung heisst. «Gleichzeitig könnte durch die Fristverkürzung die Integration und die Motivation zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit insgesamt gefördert werden.» (sda)

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39 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Ahura
01.05.2024 13:59registriert Februar 2024
Wenn man die Familie zwei (leider nicht mehr drei) Jahre in der Heimat warten lassen kann, wovor wird dann überhaupt geflüchtet?
So gefährlich kann es ja dann doch nicht sein.
Es wurde meines Wissens nach bisher noch niemand gegenderen Willen gezwungen hier zu bleiben und zu warten.
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Ökonometriker
01.05.2024 18:32registriert Januar 2017
"Vorläufig Aufgenommene sind Personen, die aus der Schweiz weggewiesen wurden"
Jetzt erlaubt man ihnen also, ihre Familie auch noch in die Schweiz zu bringen? Und die lokale Bevölkerung soll für deren Unterhalt und für die dafür entstehenden gesellschaftlichen Probleme gerade stehen? Kein Wunder triftet die jüngere Generation, die das dafür benötigte Geld erarbeiten muss und keine bezahlbare Wohnung findet, immer weiter nach rechts...
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Booker
01.05.2024 14:18registriert September 2016
Vorläufig aufgenommene Personen haben kein Asylrecht und keinen Grund hier aufgenommen zu werden. Deswegen auch ganz klar Nein zum Familiennachzug.
Die Schweiz rettet nicht die Welt!
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