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Verfahren gegen Gulnara Karimova wird in der Schweiz eingestellt

Verfahren gegen usbekische «Prinzessin» Gulnara Karimova wird eingestellt

28.04.2026, 10:0628.04.2026, 13:01

Das Bundesstrafgericht stellt das Verfahren gegen Gulnara Karimova ein, weil sie Usbekistan nicht verlassen darf. Das Verfahren gegen die Bank Lombard Odier und einen früheren Vermögensverwalter wird weitergeführt.

epa04121712 (FILE) A file photo dated 02 April 2011 showing Gulnara Karimova (L), daughter of Uzbek President Uzbek President Islam Karimov, after showing her brand GULI at the Mercedes-Benz Fashion W ...
Gulnara Karimova darf Usbekistan nicht verlassen – darum wird das Verfahren in der Schweiz eingestellt.Bild: EPA/EPA FILE

Der vorsitzende Richter der Strafkammer eröffnete am Dienstagmorgen seinen Entscheid. Er begründete die Einstellung des Verfahrens damit, dass die Tochter des ehemaligen Präsidenten Usbekistans das Land nicht verlassen darf, bevor die Verjährungsfrist abgelaufen ist.

Karimowa verbüsst in ihrer Heimat eine Freiheitsstrafe bis Dezember 2028. Die usbekischen Behörden verweigern ihr die Ausreise vor Verbüssung ihrer Strafe.

Die Verjährungsfrist für die von der Bundesanwaltschaft vorgeworfenen Delikte - insbesondere Geldwäscherei, Korruption und Beteiligung an einer kriminellen Organisation - läuft im Laufe des Jahres 2028 ab. Unter diesen Umständen könne vor Ablauf der Verjährungsfrist kein Urteil gefällt werden, so die Auffassung des Gerichts. (dab/sda)

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25 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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HEUREKAonTOURS
28.04.2026 10:28registriert Mai 2025
Warum wird diese Verbrecherin nicht einfach in Abwesenheit verurteilt. So kann man einen internationalen Haftbefehl erlassen. Irgendwann tappt sie da hinein und wird an die Schweiz ausgeliefert. That's it !!
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Scrat
28.04.2026 10:38registriert Januar 2016
Und Anderen, im Vergleich zu ihr absoluten Leichtgewichten, wird in Abwesenheit der Prozess gemacht.

Manchmal verstehe ich unsere Justiz schlicht nicht.
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Stäbchen
28.04.2026 10:29registriert März 2026
Dann folgt vorzeitige Entlassung wegen guter Führung und schwupps - Anfang 2027 steht sie wieder auf der Matte...

Bei einer Verurteilung in Abwesenheit wäre die Verjährungsfrist kein Thema mehr und sie hätte die Möglichkeit, eine Neubeurteilung zu verlangen.

Ich verstehe unser Justizsystem nicht - die Geschädigten vermutlich auch nicht.
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