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ETA: Das müssen Schweizer bei Reisen nach Grossbritannien wissen

Bald brauchst du für Reisen nach Grossbritannien eine Genehmigung – das willst du wissen

Wer nach Grossbritannien reisen will, braucht ab April eine sogenannte «Electronic Travel Authorisation». Die wichtigsten Punkte dazu im Überblick.
28.11.2024, 13:0928.11.2024, 13:21

Was ist neu?

Ab dem 2. April 2025 gelten bei der Einreise nach Grossbritannien neue Regeln. Wer ins Land will, braucht dann eine elektronische Reisegenehmigung, eine sogenannte «Electronic Travel Authorisation» (ETA). Das Datum gilt sowohl für Bürgerinnen und Bürger der EU sowie solche aus der Schweiz. Leute aus bestimmten Ländern ausserhalb Europas müssen die ETA schon ab dem 8. Januar haben.

epa11696131 People walk across London Bridge, with Tower Bridge in the background, in London, Britain, 01 November 2024. The UK financial markets have been reacting to the new Labour government's ...
Wer nach London will, braucht bald eine Bewilligung.Bild: keystone

Warum gibt es die ETA?

Grund für die Änderung sind die Pläne Grossbritanniens, seine Grenzen bis 2025 vollständig zu digitalisieren. Dies soll dabei helfen, die Grenzkontrollen zu verbessern und mehr Informationen über die Migration zu liefern. Aus diesem Grund sollen sämtliche Ankünfte erfasst werden – egal aus welchem Grund man nach Grossbritannien will.

Wie kann ich die ETA beantragen?

Wer ein ETA beantragen will, kann dies ab dem 5. März tun. Die Genehmigung kann online beantragt werden und muss zwingend vor der Einreise erledigt werden. Für das Ausfüllen braucht man die Angaben des biometrischen Passes, eine gültige E-Mail-Adresse, eine Debit- oder Kreditkarte für die Gebühren sowie Informationen zur Reise. Die Kosten liegen bei 10 Pfund Sterling, also umgerechnet etwa 11.20 Franken.

Wie lange ist die ETA gültig?

Ist die ETA mal bewilligt, ist sie für zwei Jahre gültig und ermöglicht es, mehrmals einzureisen. Erlaubt sind damit Aufenthalte von bis zu sechs Monaten am Stück. Für längere Besuche braucht es ein Visum.

Gibt es Ausnahmen?

Nicht betroffen von der neuen ETA-Regelung sind Staatsbürgerinnen und Staatsbürger Grossbritanniens sowie von Irland. Ebenfalls keine Bewilligung ist dann nötig, wenn man ein unbefristetes Aufenthaltsrecht im Vereinigten Königreich hat. (dab)

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