Die Schweiz ist am Mittwoch von der UNO-Generalversammlung in New York in den UNO-Menschenrechtsrat gewählt worden. Sie wird ab Jahresbeginn 2016 erneut für drei Jahre Mitglied im wichtigsten UNO-Gremium im Bereich der Menschenrechte sein.
Die Schweiz hatte bei der Schaffung des Menschenrechtsrates, der 2006 die Menschenrechtskommission ablöste, eine führende Rolle inne. Sie war von 2006 bis 2009 und von 2010 bis 2013 bereits zweimal Mitglied dieses Gremiums.
Die Schweiz war auch in den letzten beiden Jahren sehr aktiv im Menschenrechtsrat mit Sitz in Genf, konnte aber als Beobachterstaat nicht an den Abstimmungen teilnehmen. Ab Januar 2016 bis Ende 2018 wird sie nun ihre dritte Mitgliedschaft ausüben.
Die Schweiz wird sich als Mitglied des Menschenrechtsrates laut einem Communiqué des Aussendepartements EDA besonders für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe, die Durchsetzung des Folterverbots, die Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft und den Schutz von Menschenrechtsverteidigern einsetzen.
Sie wird sich zudem engagieren für die Respektierung der Menschenrechte im Kontext friedlicher Proteste, die Förderung der Rechte der Frauen und Kinder sowie die Stärkung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen. (sda)