Justizminister Beat Jans und der irakische Vize-Premier und Aussenminister Fuad Hussein haben in Bern ein Migrationsabkommen unterschrieben. Es regelt die erleichterte Rückschaffung, die Förderung der freiwilligen Rückkehr und die Reintegration abgewiesener Asylsuchender.
Die Zahl der Asylgesuche aus dem Irak ist relativ hoch, wie Jans' Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement am Freitag mitteilte. Das Abkommen kam nach Gesprächen und Verhandlungen des Staatssekretariats für Migration (SEM) in den letzten Jahren zustande. Das SEM unterstützt seit 2020 migrationsbezogene Projekte im Irak.
Das Abkommen regelt die Rückübernahme eigener Staatsangehöriger und die Förderung der freiwilligen Rückkehr. Zudem peilt es die wirtschaftliche Integration von Rückkehrerinnen und Rückkehrern mittels Ausbildung und anderen Leistungen an.
Über die Rückkehrregelung hinaus wollen die Schweiz und der Irak die Zusammenarbeit bei der Migrationsthematik vertiefen, etwa durch den akademischen Austausch. Auch ein regelmässiger Migrationsdialog ist vorgesehen.
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten plant auf Ende Jahr die Eröffnung einer Botschaft in Bagdad, was die gegenseitigen Beziehungen weiter beleben soll. Das SEM bereitet die Entsendung eines Schweizer Migrationsbeauftragten in die irakische Hauptstadt vor. (dab/sda)