Die schweizerisch-belarussische Doppelbürgerin Natallia Hersche aus St. Gallen ist am Montag in Minsk zu einer Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Die 51-Jährige war bei einer Frauen-Kundgebung am 19. September in Minsk festgenommen worden.
Die Organisation Libereco machte am Montagnachmittag das Urteil gegen die Frau bekannt, das «aufgrund ihrer panischen und unbeabsichtigten Reaktion bei ihrer Festnahme» erfolgt sei. Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) bestätigte das Urteil wenig später ebenfalls.
Das EDA werde nun, «zusammen mit dem Anwalt von Frau Hersche, die nächsten Schritte evaluieren», hiess es in einer Mitteilung. Frau Hersche werde weiterhin im Rahmen des konsularischen Schutzes betreut.
«Angesichts der Tatsache, dass Natallia Hersche genauso wie mehr als 160 weitere politische Gefangene in Belarus willkürlich inhaftiert und vor Gericht gestellt wurde, war ein ebenso willkürliches Gerichtsurteil befürchtet worden», heisst es in der Mitteilung von Libereco.
Im Oktober hatten sich 16 eidgenössische Parlamentarier von SP, Grünen, CVP und EVP in einem offenen Brief an den belarussischen Justizminister, Innenminister und Generalstaatsanwalt gewandt und die Freilassung der Schweizerin verlangt. Hersche sei eine politische Gefangene, deren Verhaftung willkürlich und politisch motiviert sei. Der Schweizer Botschafter in Minsk, Claude Altermatt, hatte die Frau im Gefängnis besucht.
Im November hatte Libereco eine Petition mit 9500 Unterschriften beim Aussendepartement EDA eingereicht. Mit dieser wurde Aussenminister Ignazio Cassis aufgefordert, sich direkt beim belarussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko um die Freilassung zu bemühen. Unterstützt wurde die Forderung mit zwei Mahnwachen in Bern.
«Von Aussenminister Cassis und Bundespräsidentin Sommaruga erwarten wir nun eine energische Reaktion gegenüber dem Lukaschenko-Regime», schrieb Libereco am Montag. Cassis sagte gleichentags in der Fragestunde des Nationalrats, dass die offizielle Schweiz in regelmässigem Kontakt stehe mit dem Anwalt der Frau. Die Schweizer Vertretung in Belarus setze sich für die Interessen der Frau ein. (aeg/sda)
Für Europa ist im Land nichts zu holen, da wird dann auch nichts gemacht.