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Schutzgesuche in der Schweiz: Bundesrat will flexibler reagieren können

Bundesrat will bei Schutzgesuchen flexibler auf Bedürfnisse von Minderheiten reagieren

21.08.2024, 16:2121.08.2024, 16:43
Displaced Palestinians walk past tents pitched on the beach, west of Deir al-Balah, Gaza Strip, Tuesday, Aug. 20, 2024. (AP Photo/Abdel Kareem Hana)
Benjamin Netanyahu
In seiner Begründung der Verordnungsänderung verweist der Bundesrat auf den Nahostkonflikt.Bild: keystone

Organisationen können künftig jederzeit Gesuche für den Schutz von Minderheiten einreichen. Bisher war das nur eingeschränkt der Fall. Der Bundesrat hat die entsprechende Verordnung im Zuge des Nahostkonflikts angepasst.

Der Bund kann jährlich bauliche, technische oder organisatorische Massnahmen privater oder öffentlicher Organisationen für den Schutz von Minderheiten finanziell unterstützen. Damit sollen Sicherheitsvorkehrungen umgesetzt werden, welche die Minderheiten vor terroristischen oder gewalttätig-extremistischen Angriffen schützen.

Bislang konnten die Organisationen die Gesuche jeweils bis Ende Juni einreichen. In der zweiten Jahreshälfte wurden die Gesuche geprüft und die Finanzhilfen für das darauffolgende Jahr wurden gesprochen.

Ab 1. Oktober 2024 können aufgrund unvorhersehbarer Sicherheitsrisiken Gesuche für bauliche und technische Massnahmen jederzeit eingereicht werden, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Dies gilt so lange, bis die verfügbaren Mittel von fünf Millionen Franken im Jahr ausgeschöpft sind.

Gremium entscheidet über Gesuche

Mit der Verordnungsänderung will der Bundesrat besser auf sicherheitsrelevante Lageveränderungen reagieren können, wie er schrieb. Als Beispiel nannte er die Terroranschläge der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Da habe sich gezeigt, dass die heutige Praxis nicht der volatilen Sicherheitslage entspreche.

Antisemitische Vorfälle haben in der Schweiz seit dem vergangenen Herbst stark zugenommen, wie aus dem Antisemitismusbericht 2023 des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes und der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus hervorgeht. Deswegen ist das Schutzbedürfnis der jüdischen Minderheit situationsbedingt gestiegen und gilt heute laut dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) als erhöht.

Der NDB entscheidet basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung, bei welchen Minderheiten ein besonderes Schutzbedürfnis vorliegt. Die Gesuche werden von einer Begleitgruppe unter der Leitung des Bundesamts für Polizei (Fedpol) geprüft und nach den Kriterien der Dringlichkeit, Qualität und Effizienz priorisiert.

Der Generalsekretär des Schweizerischen Isrealitischen Gemeindebunds (SIG), Jonathan Kreutner, begrüsste am Mittwoch im Schweizer Radio SRF den Bundesratsentscheid. «Das ist eine weitere Erleichterung, um solche Gesuche zum Schutz von gefährdeten Minderheiten einzureichen. Das ist sehr positiv und zeigt auch, dass der Bundesrat das Thema gefährdete Minderheiten und ihren Schutz sehr ernst nimmt», sagte Kreutner. (sda/lyn)

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