Ein Genfer Schiedsgericht hat entschieden, dass Israel bis zu 100 Millionen Dollar Schadenersatz an Iran zahlen muss. Es geht um eine Pipeline, die iranisches Erdöl durch Israel transportierte, als die beiden Länder noch Verbündete waren. Nach der Islamischen Revolution 1979 kappte Iran alle Verbindungen zu Israel, was auch das Ende des streng geheimen Joint-Ventures besiegelte.
Dem Entscheid des Schiedgerichts waren laut der israelischen Tageszeitung Haaretz zwei Jahrzehnte lange Verhandlungen vorausgegangen. Er ist bereits ein Jahr alt, wurde aber nie veröffentlicht. Noch ist er nicht rechtskräftig, beide Seiten können weiter Forderungen geltend machen, bis das Gremium die endgültige Summe festlegt.
Die besagte Pipeline, die vom israelischen Eilat am Roten Meer durch die Negev-Wüste bis nach Ashkelon am Mittelmeer reicht, war Ende der 1960er Jahre von grosser geopolitischer Bedeutung. Über sie konnte Erdöl vom Persischen Golf nach Europa transportiert werden – ohne den Sueskanal zu benutzen, der von Ägypten kontrolliert wird. Dessen damaliger Präsident Gamal Abdel Nasser war nicht nur Todfeind Israels, sondern auch dem pro-westlichen Schah von Iran verhasst.
Zum Zeitpunkt der Islamischen Revolution 1979 führte die 242 Kilometer lange Pipeline rund 800'000 Tonnen iranisches Rohöl. Dessen Wert betrug damals 120 Millionen Dollar, nach heutiger Rechnung 400 Millionen Dollar. Dem Iran hätte die Hälfte des Erlöses zugestanden, aber weil das neue Regime in Teheran die diplomatischen Beziehungen zu Israel abbrach, hat Israel das Geld nie überwiesen.
Das Joint-Venture-Abkommen von 1968 besagt, dass Streitigkeiten in Teheran von einem iranischen und einem israelischen Richter gelöst werden. Wenn die beiden zu keinem Ergebnis kommen, würde die Internationale Handelskammer mit Sitz in Paris einen Vermittler bestimmen. Als Iran Mitte der 1990er Jahre erstmals Forderungen im Zusammenhang mit der Pipeline stellte, wollte Israel tatsächlich einen Richter nach Teheran entsenden – für die Islamische Republik undenkbar: Direkte Verhandlungen wären eine implizite Anerkennung des Staates Israel.
Israel versuchte im Anschluss an diese Weigerung Irans erfolglos, das weitere Schlichtungsverfahren zu boykottieren. 1994 ernannte Iran einen Vermittler und ersuchte Israel, dasselbe zu tun. Ein Gericht in Paris wies Israel 2001 an, einen Vermittler zu ernennen. Daraufhin einigten sich die beiden Seiten auf Genf als Gerichtsstand. Israel versuchte aber weiter, den Prozess zu stoppen, aber seine Einsprüche wurden zuletzt 2013 vom Bundesgericht in Lausanne abgewiesen.
Der Vorgang wird von offiziellen Stellen in Israel nicht kommentiert. Anfragen der Jerusalem Post beim Justiz- und Aussenministerium sowie beim Büro des Premierministers blieben unbeantwortet. Auch die offizielle Schweiz schweigt, untrügliches Zeichen für die Brisanz des Falls: «Das EDA ist weder in den angeblichen Prozess noch das daraus resultierende Urteil eines schweizerischen Schiedsgerichts zu dem von Ihnen zitierten Fall zwischen Israel und Iran involviert», erklärt ein Sprecher des Departements für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) auf Anfrage von watson.