Bundesrat bewilligt US-Überflüge im Zusammenhang mit Krieg im Iran
Der Bundesrat hat am Samstag drei Überflugsgesuche der USA genehmigt, die im Zusammenhang mit dem Krieg zwischen Israel und den USA gegen den Iran stehen. Zwei andere wurden abgelehnt.
Drei Gesuche im Kontext des Krieges im Iran seien genehmigt worden, ein Wartungsflug sowie zwei Überfluggesuche für Transportflugzeuge, zwei seien abgelehnt worden, hiess es in einer Mitteilung des Bundesrates vom Samstagabend.
Das Neutralitätsrecht verbiete Überflüge der Konfliktparteien, die einen militärischen Zweck im Zusammenhang mit dem Konflikt verfolgen. Zulässig seien humanitäre und medizinische Transite einschliesslich Transporte von Verwundeten sowie Überflüge, die in keinem Zusammenhang mit dem Konflikt stehen, hiess es weiter.
Künftige Gesuche, die «nachvollziehbar nicht im Zusammenhang mit dem Konflikt stehen», seien zu genehmigen. Gesuche für Überflüge seien jedoch abzulehnen, «wenn sie den courant normal übersteigen und sich nicht eruieren lässt, welches der Zweck dieser Überflüge ist», skizziert der Bundesrat wörtlich seine Linie. Gesuche betreffend Flüge für humanitäre und medizinische Zwecke einschliesslich des Transports von Verwundeten seien zu bewilligen.
Für die USA besteht demnach weiterhin eine Jahresbewilligung «für klar bezeichnete Staatsluftfahrzeuge». Ausgeschlossen davon seien «insbesondere Staatsflüge, die im Krieg zwischen den USA, Israel und Iran eine militärische Unterstützung darstellen würden». Luftfahrzeuge ausserhalb dieser Liste brauchen laut Bundesrat Einzelbewilligungen vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL).
Bundesrat: Krieg zwischen USA, Israel und Iran
Seit dem 28. Februar 2026 komme es im Nahen Osten zu schweren Kampfhandlungen, fasste der Bundesrat in seiner Mitteilung zusammen. Zwischen den USA und Israel sowie Iran herrsche Krieg. Das Neutralitätsrecht greife im Verhältnis zu diesen Staaten.
In diesem Kontext seien mehrere Überfluggesuche für Militär- und Staatsluftfahrzeuge der USA eingegangen. Das BAZL prüfe solche Gesuche – sogenannte Diplomatic Clearances – gestützt auf die Verordnung über die Wahrung der Lufthoheit in Absprache mit Stellen des Aussen-, des Verteidigungs- und des Wirtschaftsdepartements. Über Fälle von erheblicher politischer Tragweite befinde der Bundesrat unter Wahrung der Neutralität. (cst/sda)
