Seit rund einem Jahr befinden sich in der Schweiz drei Iraker in Haft, denen vorgeworfen wird, eine Zelle der Terror-Organisation Islamischer Staat (IS) gebildet zu haben. Laut dem Bundesstrafgericht ist der Kopf der Gruppe offenbar enger mit dem IS verbunden als bislang bekannt, schreibt der Tages-Anzeiger.
Aus seinen Äusserungen gehe hervor, dass sich Osama M. «mit der terroristischen Tätigkeit des IS vollumfänglich identifiziert und sich als dessen Mitglied versteht», schreibt das Bundesstrafgericht. Er behaupte, selbst für den IS gekämpft zu haben und in der Organisation über grosses Ansehen zu verfügen. Für die Schweizer Justiz besteht somit der dringende Tatverdacht, dass er sich im Irak «sehr wohl funktionell in die kriminelle Organisation eingegliedert und an deren Aktivitäten teilgenommen hat».
Der Umstand, dass er sich nach seiner Verwundung zur medizinischen Behandlung in die Schweiz begeben habe, ändere nichts an seinen Verbindungen zum IS. Er betone im Gegenteil, dass er seine «Arbeit» vermisse und Sehnsucht nach der IS-Gemeinschaft habe. Nach der Genesung habe er in den Irak zurückkehren wollen. Der Iraker sitzt heute im Rollstuhl.
Die medizinische Versorgung und die Sozialhilfe, die ihm die Schweiz gewährt, hat offenbar keine positive Haltung gegenüber seinem Gastland bewirkt. «Ja, bei Gott. Sie (die christlichen Schweizer, Anm. d. Red.) sind zum Enthaupten, nicht für Missionieren», laute etwa eine Passage, schreibt das Bundesstrafgericht.
Während Osama M. mit solchen Aussagen seine Aussichten auf Haftentlassung mindert, versucht er offenbar zu erreichen, die von der Bundesanwaltschaft erhobenen Beweise gegen ihn und zwei Landsmänner für nichtig erklären zu lassen. Dabei geht es um Konversationen und Chats bei Facebook, welche die Bundesanwaltschaft via Rechtshilfegesuch in den USA erfragt hatte. Das Bundesstrafgericht hat die Beschwerde abgewiesen.
Osama M. hatte zuletzt in Beringen bei Schaffhausen gewohnt und sitzt ebenso wie seine zwei Landsmänner seit März 2014 in Untersuchungshaft. Ihnen wird zur Last gelegt: Verdacht der Unterstützung einer kriminellen Organisation, der Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht sowie der strafbaren Vorbereitungshandlungen. (kri)