Die Bundesanwaltschaft (BA) hat zwei Sympathisanten des «Islamischen Staats» verurteilt, darunter den Chef des wichtigsten Dschihadisten-Forums der Westschweiz. Dieser hatte selbst grausamsten Videos von Enthauptungen in seinem Forum keinen Riegel geschoben.
Der 34-jährige Bosnier habe in seiner Funktion als Moderator des Forums Diskussionen wie Inhalte kontrolliert und habe jederzeit die Möglichkeit gehabt, Inhalte zu löschen. Was er aber nicht tat, wie die BA in ihrem Strafbefehl feststellte, über den die «NZZ am Sonntag» berichtete und der der Nachrichtenagentur SDA ebenfalls vorlag.
Der Bosnier habe während der Untersuchung eine «gewisse Kälte» und «mangelnde Sensibilität» gezeigt. Im Strafbefehl ist von fehlender Empathie und Gleichgültigkeit gegenüber dem Leiden der Opfer die Rede. Der Beschuldigte habe sich zudem über den wachsenden Zulauf für die Terrororganisation Al-Kaida gefreut.
Der Mann leitete zwischen März 2011 und Oktober 2012 vollamtlich das Dschihadisten-Forum im Internet. In dieser Zeit veröffentlichte der unter Pseudonym auftretende Bosnier gemäss BA 1173 Beiträge und über 70 Diskussionsgruppen. Während dieser Zeit ging er keiner anderen Arbeit nach, obwohl der in der Westschweiz wohnhafte Mann von seinem Ausbildungs- und Bildungsstand dazu in der Lage gewesen wäre, wie dem Strafbefehl zu entnehmen ist.
Im März 2013 hatte die BA das Strafverfahren gegen den Bosnier eröffnet. Im April 2016 verurteilte sie diesen wegen Unterstützung einer kriminellen Organisation zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken und zu einer Busse von 1000 Franken.
Im zweiten von der «NZZ am Sonntag» veröffentlichten Fall geht es um einen 35-jährigen Tunesier, der ein Banner des «IS» auf seiner persönlichen Facebook-Seite gepostet hatte sowie eine brennende Flagge Israels.
Ausserdem hatte er gemäss Strafbefehl der BA die Attentate von Paris vom 13. November 2015 mit 130 Toten gerechtfertigt. Zu diesen bekannte sich der «IS». Seine «IS»-Sympathien verbreitete der Mann zwischen Anfang 2015 und Anfang 2016.
Die Bundesanwaltschaft verurteilte den Mann nun Ende September wegen Verstosses gegen das Al-Kaida- und «IS»-Verbot zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten sowie einer Busse von 500 Franken. Beide Urteile seien rechtskräftig, teilte die BA mit. (sda)