Hassan Kiko hat mit dem Fluchtversuch seine Chance auf Hafterleichterung oder vorzeitige Entlassung verwirkt, wie die «Schweiz am Sonntag» berichtet. Laut dem Zürcher Anwalt Valentin Landmann könnte er zudem wegen Anstiftung verurteilt werden. Die Flucht an sich ist nicht strafbar.
Wärterin Angela Magdici droht eine Verurteilung wegen Befreiung eines Gefangenen und Amtsmissbrauch. Dafür blühen ihr bis zu drei Jahre Gefängnis. Da sie noch über keine Vorstrafen verfügt, ist eine bedingte Strafe möglich.
Landmann bringt in der «Schweiz am Sonntag» aber noch einen anderen Paragraphen ins Spiel. «Sollten die beiden schon im Gefängnis Sex gehabt haben, dürfte dies als sexuelle Handlung mit einem Gefangenen taxiert werden.» Dies ist laut Strafgesetzbuch verboten, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis ausgenützt wird.
Auf jeden Fall dürfte auch Angela Magdici zunächst einmal in Untersuchungshaft bleiben. Wegen Fluchtgefahr. Der Verhaftung widersetzte sie sich vehement. Sie wurde schliesslich von vier Carabinieri überwältigt. «Das ist nicht ihre Art», sagt ihr Vater Kurt Bill zur «Schweiz am Sonntag». Das habe ihn sehr überrascht.
Wenn ich doch nur nicht so hohe moralische- und Anstands-Standarts hätte, ich wär längst reich! Und wahrscheinlich nur bedingt schuldig und belangbar.