Im Sommer 2014 war bekannt geworden, dass Geri Müller während seiner Arbeitszeit im Badener Stadthaus Nacktselfies gemacht und diese an eine Chatpartnerin verschickt hatte. Später gelangten Fotos und Chatverläufe in die Medien.
Nun hat die Berner Staatsanwaltschaft die Chatpartnerin wegen unerlaubter Aufnahmen von Gesprächen und Beschimpfungen via SMS verurteilt, wie Tele M1 berichtet.
Die Chatpartnerin muss Geri Müller Fr. 16'292.20 Anwaltskosten zahlen, weiter wurde die Frau zu einer bedingten Geldstrafe von Fr. 9'000 und einer Busse in der Höhe von Fr. 1'800 verurteilt. Sie muss zudem die Verfahrenskosten in der Höhe von Fr 8'152.10 übernehmen. Die Verurteilung ist noch nicht rechtskräftig.
Geri Müller nimmt den Strafbefehl gegen seine ehemalige Chatpartnerin „zur Kenntnis“.
Den Beitrag zu diesem Thema sehen Sie heute Abend in der Sendung „Aktuell“ ab 18.00 Uhr mit stündlicher Wiederholung.