Schweiz
Justiz

Michael Lauber muss bei den Fifa-Ermittlungen in den Ausstand

epa07560999 Swiss Federal Attorney Michael Lauber arrives for a press conference at the Media Centre of the Federal Parliament in Bern, Switzerland, 10 May 2019. Federal Attorney Michael Lauber is cri ...
Bundesanwalt Michael Lauber muss bei den Fifa-Ermittlungen in den Ausstand.Bild: EPA/KEYSTONE

«Gesuch offensichtlich unzulässig» – Gericht erteilt Bundesanwalt Lauber eine Abfuhr

Bundesstrafrichter Giorgio Bomio schickte den Bundesanwalt im Fifa-Fall in den Ausstand. Jetzt wollte Lauber seinen Richter auch in den Ausstand schicken. Er ist abgeblitzt.
11.07.2019, 13:0011.07.2019, 13:17
henry habegger / ch media
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Der 17. Juni war ein schwarzer Tag für Bundesanwalt Michael Lauber. Es war der Tag, an dem das Bundesstrafgericht ihn im Fifa-Fall durch zwei Entscheide in den Ausstand schickte. Wegen der ominösen, unprotokollierten und teilweise «vergessenen» Treffen mit Fifa-Boss Gianni Infantino.

Zehn Tage später schlug Lauber zurück. Er reichte reichte bei der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts ein Revisionsgesuch gegen die Ausstandsentscheide ein. Grund: Lauber war zu Ohren gekommen, das sich Bundesstrafrichter Giorgio Bomio, der ihn in den Ausstand schickte, zuvor negativ über die Bundesanwaltschaft geäussert hatte.

Es war SP-Ständerat Claude Janiak, der Lauber dies zur Kenntnis brachte. Laut Jankiak hatte sich Bomio am SP-Fraktionsausflug abfällig über Lauber geäussert. Grund genug für den abtretenden SP-Standesvertreter, den ihm bekannten Bundesanwalt Lauber bei nächster Gelegenheit zu informieren.

«Offensichtlich unzulässig»

Jetzt ist Lauber mit seinem Revisionsgesuch allerdings abgeblitzt. Die Berufungskammer in Bellinzona trat gar nicht erst auf seinen Vorstoss ein, wie das Gericht heute mitteilt. «Die Revision ist ein ausserordentliches und subsidiäres Rechtsmittel» und unterstehe als solche den spezifischen Voraussetzungen des Bundesgesetzes über die Organisation der Strafbehörden des Bundes, teilt das Gericht mit.

Im konkreten Fall seien die streitigen Beschlüsse weder revisionsfähige Sachurteile noch Entscheide, die einer Revision unterliegen würden. Das Verdikt der Richter: «Das Revisionsgesuch war offensichtlich unzulässig, und die Berufungskammer ist darauf nicht eingetreten.»

Die Berufungskammer entschied in Dreierbesetzung. Präsidiert wurde der Spruchkörper von Bundesstrafrichterin Claudia Solcà (CVP), Präsidentin der Berufungskammer.

Lauber kann den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen, wenn er denn will. Ob er das tut, ist unklar.

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9 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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DocShi
11.07.2019 13:41registriert Mai 2018
Scheint ja super informiert über seine Rechte zu sein, unser studierter Herr Bundesanwalt.
😂
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Gurgelhals
11.07.2019 14:17registriert Mai 2015
Ist die Wahl des Bundesanwalts eigentlich geheim? Falls nein würde ich mal sagen, dass alle Parlamentarier, die Lauber im Herbst noch wiederwählen sollten, am 20. Oktober dann selber konsequent abgewählt gehören.

Wahrscheinlich hoffen die Bundesparlamentarier nach wie vor, dass sie sich hier am Ende elegant aus der Verantwortung ziehen können, weil Lauber irgendwann doch noch zur Einsicht kommt und gar nicht erst zur Wiederwahl antritt. Danach sieht es momentan aber ganz und gar nicht aus 🤡
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tzhkuda7
11.07.2019 13:32registriert Juni 2015
Nicht sein Ernst, oder?

Dasch ja e Frechheit sondergliche, büegerliche Filz vom Feinste
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So mies wird das Wetter am Wochenende, aber wir hätten da ein paar Ideen für dich

Die Badehose war schon entstaubt, der Grillplatz gereinigt. Und nun kommt doch der Winter zurück. Die Schweiz hat gerade mit Minimaltemperaturen um den Gefrierpunkt zu kämpfen. Der April zeigt sich also wieder von seiner widerspenstigen Seite.

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