Vor dem Urner Landgericht hat am Mittwoch der Prozess gegen einen 55-jährigen Mann begonnen. Ihm wird vorgeworfen, vor zwei Jahren in Schattdorf einen Wirt mit 14 Messerstichen getötet zu haben. Der Angeklagte ist geständig, kann sich aber nicht mehr an die Tat erinnern.
Der Oberstaatsanwalt wirft dem Angeklagten Raubmord vor. Der gelernte Koch soll am 24. September 2013, kurz vor 2 Uhr, mit einem grossen Küchenmesser im Restaurant Mühle in Schattdorf den Wirt attackiert und getötet haben. Zudem soll er bei dieser Gelegenheit mehrere tausend Franken gestohlen haben; in seiner Garage wurden 9250 Franken gefunden. Daneben wird dem Mann häusliche Gewalt gegen seine Ehefrau vorgeworfen; inzwischen ist er von ihr geschieden.
Der Prozess begann am Mittwoch mit der Befragung des Angeklagten durch den vorsitzenden Landrichter Heinz Gisler. Dabei bestätigte der Mann sein im April 2013 abgelegtes Geständnis. An die Umstände der Tat könne er sich dagegen nicht erinnern, sagte der Angeklagte. «Ich habe keine Ahnung was abgelaufen ist. Es ist mir nach wie vor ein Rätsel.» Er habe in der vergangenen Zeit viel darüber nachgedacht, aber er habe ein «totales Black out».
Er habe sein Opfer seit über 20 Jahren gekannt, sagte der Angeklagte weiter. Man sei viel zusammen gesessen. Sie seien zwar nicht direkt Kollegen gewesen, aber sie hätte keine grösseren Probleme gehabt. Am Abend vor der Tat sei er bereits im Restaurant gewesen und habe mit dem Wirt diskutiert. Dann habe er das Grab seines Vaters auf dem Friedhof besucht und ihm gesagt, dass er ihn vermisse.
Danach kehrte der Angeklagte ins Restaurant zurück. Dort habe es eine Diskussion oder ein Krach mit dem Wirt gegeben. Aber auch in diesem Fall: Die Tat sei ihm schleierhaft. Auf die Frage des Gerichtspräsidenten, warum er ein grosses Küchenmesser mit sich geführt habe, sagte der Angeklagte, er habe Angst gehabt. «Ich habe das Gefühl gehabt, dass Leute hinter mir her waren.» Und ob er vom Opfer Geld gestohlen habe? «Es muss wohl so sein, da die Sachen bei mir gefunden wurden.»
Zum Vorwurf der häuslichen Gewalt gegenüber seiner damaligen Frau meinte der Mann, es habe immer wieder Meinungsverschiedenheiten gegeben. Es sei möglich, dass dabei seine Frau verletzt worden sei, aber sicher nicht mit Absicht. Der Prozess wird am Mittwochnachmittag mit dem Plädoyer des Oberstaatsanwalts fortgesetzt.
Der Prozess ist auf drei Tage angelegt. Das Urteil wird voraussichtlich am 11. September bekannt gegeben. (whr/sda)