Bund oder Kantone sollen die Verantwortung für verurteilte Straftäter übernehmen, welche bedingt entlassen oder welchen Vollzugslockerungen gewährt wurden. Sie sollen für Schäden haften, wenn diese in Freiheit rückfällig werden. Das haben die Rechtskommissionen beider Räte beschlossen.
Nach Angaben der Parlamentsdienste vom Dienstag hat die Ständeratskommission einer parlamentarischen Initiative von Natalie Rickli (SVP/ZH) mit 5 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen mit Stichentscheid ihres Präsidenten Stefan Engler (CVP/GR) zugestimmt. Die Nationalratskommission kann nun eine Gesetzesänderung ausarbeiten.
Rickli verlangt eine Vorlage nach dem Vorbild der Regeln bei der Verwahrung: Das Strafgesetzbuch sieht vor, dass das zuständige Gemeinwesen für den Schaden haftet, wenn eine aus der lebenslänglichen Verwahrung entlassene Person rückfällig wird. Unter Umständen können auch die Mitglieder der zuständigen Behörde zur Verantwortung gezogen werden.
Gemäss der parlamentarischen Initiative soll dies in Zukunft auch dann gelten, wenn eine wegen schwerer Gewalt- oder Sexualdelikte verurteilte Person bedingt entlassen wird oder Strafvollzugslockerungen erhält und danach wieder ein solches Verbrechen begeht.
Rickli stellte das Anliegen in einen Zusammenhang mit den Morden an Marie im Kanton Waadt oder Lucie im Kanton Aargau. Nie übernehme jemand die Verantwortung für den Tod oder die Vergewaltigungen der Opfer, schreibt sie in der Begründung ihrer Initiative. Wenn Behörden und Richter schon entschieden, dass eine Person den geschlossenen Strafvollzug frühzeitig verlassen könne, müssten sie die Verantwortung dafür übernehmen. (whr/sda)