Schweiz
Justiz

Urteil im Fall des Seefeld-Mordes: Tobias K. muss ins Gefängnis

Blumen bei Arosasteig in Zuerich am Dienstag, 5. Juli 2016. Nach dem Toetungsdelikt vom Donnerstag im Zuercher Seefeld sucht die Kantonspolizei Zuerich mit einem oeffentlichen Fahndungsaufruf nach dem ...
Der Tatort: Am Arosa-Steig im Zürcher Seefeld wurde im Juni 2016 ein 41-jähriger Mann brutalst niedergestochen.Bild: KEYSTONE

Der Seefeld-Mörder muss 20 Jahre ins Gefängnis – sein litauischer Komplize 16,5 Jahre

30.01.2020, 17:3430.01.2020, 17:46
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Das Bezirksgericht Zürich hat im Prozess um den so genannten «Seefeld Mord» ein Urteil gefällt. Tobias K. wird wegen Mordes und Vorbereitungshandlungen zu weiteren Morden schuldig gesprochen. Er muss 20 Jahre ins Gefängnis. Sein litauischer Komplize wird wegen Anstiftung zu Mord schuldig gesprochen. Vom Vorwurf der strafbaren Vorbereitungshandlungen wird er freigesprochen. Er muss 16,5 Jahre ins Gefängnis. Weder für Tobias K. noch für I. M. ordnet der Richter eine Verwahrung an.

Die Strafen sind tiefer als vom Staatsanwalt beantragt. Dieser hat für beide Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe und die ordentliche Verwahrung gefordert. Der Verteidiger von Tobias K. beantragte für seinen Mandant 12 Jahre Freiheitsentzug und forderte, auf die Verwahrung sei zu verzichten. Der Anwalt des Litauers plädierte auf Freispruch.

Der heute 27-jährige Tobias K. hatte im Juni 2016 im Zürcher Seefeld ein ihm unbekannter, zufällig anwesender Mann brutal erstochen. Dies, um seinen litauischen Komplizen I. M. aus der Haft im Gefängnis Pöschwies freizupressen.

Am Mittwoch wurde neben Tobias K. auch dem 39-jährigen Litauer den Prozess gemacht. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand insbesondere, wer der beiden an der Planung des Tötungsdelikts beteiligt war.

Die Ermittlungen ergaben, dass der «Seefeld-Mord» Teil eines Erpressungsversuchs war. Laut dem Staatsanwalt haben die sich beiden Angeklagten den Plan gemeinsam ausgedacht. Dies, während sie beide im Gefängnis Pöschwies eine mehrjährige Haftstrafe absitzen mussten.

Der Plan sah vor, dass Tobias K. auf einem Hafturlaub flüchten und den Litauer freipressen sollte. Dazu sollte er einen Brief ans Zürcher Kantonsparlament schreiben, in dem er mit der Tötung von Menschen drohte, sollte der Litauer nicht umgehend freikommen.

Staatsanwalt forderte für beide Verurteilung wegen Mordes

Sowohl für den Staatsanwalt als auch für den Verteidiger des Schweizers stand fest, dass der junge Mann unter starkem Einfluss des Litauers stand, den der psychiatrische Gutachter als «pathologischen Lügner» bezeichnete.

Dieser habe ihm weisgemacht, es gebe schwere Bedrohungen seitens eines Schweizer Grossindustriellen. Man müsse etwas unternehmen. Sie beide und ihre Familien seien in Lebensgefahr, erzählte er ihm. In Haft war der Litauer, weil er von eben diesen Unternehmer mit Todesdrohungen 50 Millionen Franken hatte erpressen wollen.

Der Staatsanwalt beantragte eine Verurteilung beider Beschuldigter wegen Mordes und anderer Delikte. Sie hätten in Mittäterschaft gehandelt. Zwar sei das Tötungsdelikt vom Schweizer allein ausgeführt worden. Der Litauer sei jedoch als «Lenker und Denker» federführend gewesen.

(sar/sda)

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