Schweiz
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Seefeld-Mord: 5 Beobachtungen zum Prozess

Blumen bei Arosasteig in Zuerich am Dienstag, 5. Juli 2016. Nach dem Toetungsdelikt vom Donnerstag im Zuercher Seefeld sucht die Kantonspolizei Zuerich mit einem oeffentlichen Fahndungsaufruf nach dem ...
Hier erstach Tobias K. am 29. Juni 2016 einen ihm völlig unbekannten Mann brutal. Bild: KEYSTONE

Verwahrung oder Freispruch? 5 Beobachtungen zum Prozess im «Seefeld-Mord»

Der eine Angeklagte gesteht, der andere schweigt. Nach der Gerichtsverhandlung im Tötungsdelikt im Zürcher Seefeld bleiben viele Fragen offen. Am Donnerstag folgt das Urteil. Vorab fünf Beobachtungen.
29.01.2020, 19:3130.01.2020, 08:16
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Im Sommer 2016 erstach Tobias K. im Zürcher Seefeld einen ihm völlig unbekannten Mann. Auf offener Strasse, am helllichten Tag. So wollte er seinem litauischen Komplizen zur Freilassung aus dem Gefängnis verhelfen. Laut Staatsanwaltschaft haben die Männer die Tat vorab gemeinsam geplant. Am Mittwoch standen die zwei Angeklagten nun vor dem Bezirksgericht Zürich. Sie werden beide des Mordes angeklagt. Einige Beobachtungen zum Prozessauftakt – in 5 Punkten.

Die Angeklagten sind nicht mehr befreundet

Die beiden Angeklagten haben sich nichts mehr zu sagen, das wird am Mittwoch im Bezirksgericht Zürich schnell klar. Dies, obwohl sie einmal eng befreundet gewesen sein sollen. Kennengelernt haben sie sich 2014 in der Haftanstalt Pöschwies. Aufgrund verschiedener Delikte mussten sie dort eine mehrjährige Freiheitsstrafe absitzen. Laut dem Staatsanwalt sollen die beiden viel Zeit miteinander verbracht haben. Der Litauer habe Tobias K. dann während mehreren Jahren Lügen und Halbwahrheiten erzählt, aufgrund derer sie gemeinsam ihren mörderischen Plan geschmiedet haben sollen.

Mit eiserner Miene betritt Tobias K., eher klein gewachsen, trainierte Statur, kurz geschorenes, dunkles Haar, glatt rasiert, dunkelblauer Anzug mit hellblauem Hemd am Mittwochmorgen den Gerichtssaal. Auf dem Parkettboden rasseln die Ketten seiner Fussfesseln, die ihm selbst während der Verhandlung nicht abgenommen werden. Er setzt sich, flankiert von je einem Sicherheitsmann mit Knopf im Ohr, auf die Angeklagtenbank. Den Blick hält er starr geradeaus gerichtet. Auch als sein ehemaliger Freund I. M. den Saal betritt – den Mann, für den er im Sommer 2016 einem Menschen das Leben genommen hat.

Der Litauer trägt eine schwarze Fleecejacke, schwarze Jeanshose und Nike-Turnschuhe. Sein Gesicht ist blass, die Mundwinkel zieht er nach unten. Auch er trägt Fussfesseln. Ohne sich im Raum umzusehen, den Blick auf den Boden gerichtet, steuert er zielstrebig auf seinen Platz zu. Eisige Stille.

Laut den Ausführungen des Anwalts von Tobias K., sind sich Letzterer und der Litauer heute spinnefeind. Jahrelang habe K. den Lügengeschichten seines litauischen Komplizen aufgesessen. Er sei gezielt manipuliert worden, das hätten auch Mitinsassen von K. ausgesagt. Sie hätten geschildert, wie I. M. ihn nach Strich und Faden verarscht habe. Das habe jeder sehen können. Nur offenbar Tobias K. nicht.

«Ich habe einen Menschen getötet. Eine Familie hat einen Sohn verloren. Meine Tochter hat ihren Vater für sehr lange Zeit verloren.»
Tobias K.

Erst später, sieben Monate nach der grausamen Tat im Seefeld, kurz nach seiner Verhaftung, habe sich das Bild, das er von I. M. hatte, langsam aufgelöst . Als er begriffen habe, dass die Geschichte, die ihm der vermeintliche Freund erzählt habe, nicht stimmt, sei Tobias K. in Tränen ausgebrochen.

Der Anwalt zitiert aus dem Einvernahmeprotokoll von Tobias K.: «Warum? So viele Leben sind den Bach runter. Ich habe einen Menschen getötet. Eine Familie hat einen Sohn verloren. Meine Tochter hat ihren Vater für sehr lange Zeit verloren.»

Das wahnsinnige Lügenkonstrukt

Wie komplex das Lügenkonstrukt ist, das sich um den Seefeld-Mord rankt, zeigt sich in den Ausführungen aller anwesenden Parteien. Sowohl der Staatsanwalt als auch die beiden Rechtsvertreter der zwei Angeklagten, kommen in ihren Plädoyers immer wieder darauf zu sprechen.

Je nach ausführender Partei handelt es sich bei den Lügengeschichten um einen «geschickt eingefädelter Plan» (O-Ton des Anwalts von Tobias K.) oder um «dummen Gefängnistratsch» (O-Ton des Anwalts von I. M.).

Der Staatsanwalt und der Anwalt von Tobias K. sind überzeugt, dass der Litauer I. M. der Kopf hinter der Seefeld-Mord ist und K. lediglich die ausführende Hand gewesen sei. Aufgrund seines politischen Gedankenguts sei K. empfänglich für die Verschwörungstheorien seines litauischen Mitinsassen gewesen, sagt der Staatsanwalt. Der Schweizer habe sich mit anarchistischen und antikapitalistischen Texten auseinandergesetzt. Der Anwalt von K. sagt, I. M. habe eine Bedrohungslage geschaffen, die seinen Mandanten in eine auswegslose Situation getrieben habe. «Er ging von einer Notsituation aus und handelte in einer Art Dämmerzustand und Wahnsinn.»

Ganz anders sieht das der Verteidiger des angeklagten Litauers. Zwar bestreitet er nicht, dass sein Mandant im Gefängnis Pöschwies eine Freundschaft zum Mitinsassen K. gepflegt habe. Doch die ganze Geschichte mit der geplanten Flucht und dem Erpresserbrief seien lediglich Hirngespinste gewesen. «Fakt ist, dass es grosse Zweifel an der Version von Tobias K. gibt», sagt er. I. M. habe nie gesagt, dass jemand getötet werden müsse.

Warum die Verwahrung umstritten ist

Der Staatsanwalt fordert für beide Angeklagte eine lebenslange Freiheitsstrafe und eine ordentliche Verwahrung. Sollte das Gericht diesem Antrag nachkommen, müssten Tobias K. und I. M. den Rest ihres Lebens in Gefangenschaft verbringen.

Um eine ordentliche Verwahrung anzuordnen, muss davon ausgegangen werden, dass bei den Angeklagten ein hohes Rückfallrisiko besteht und bei ihnen keine therapeutische Massnahme Erfolg verspricht. Für den Staatsanwalt ist dies bei beiden Angeklagten der Fall. Tobias K. leide laut Gutachten an einer dissozialen Persönlichkeitsstörung, die nicht therapierbar sei. Zudem habe sich gezeigt, dass er weitere ähnliche Taten geplant habe.

«Er handelte hoch professionell und bewies, dass er keine halbherzigen Sachen macht. Er verfolgte sein Ziel hartnäckig.»
Staatsanwalt über Tobias K.

Nachdem er den Mann im Seefeld getötet hatte, war Tobias K. sieben Monate auf der Flucht, während derer er mehrmals versucht hat, im Darknet Waffen zu kaufen. Er versteckte sich über längere Zeit im Kanton Jura und hat, um nicht erkannt zu werden, sein Aussehen verändert. So habe er sich einen Bart wachsen lassen und sich die Haare und Augenbrauen hellblond gefärbt, so der Staatsanwalt. «Er handelte hoch professionell und bewies, dass er keine halbherzigen Sachen macht. Er verfolgte sein Ziel hartnäckig.»

Tobias K. antwortet vor Gericht nur ausweichend auf die Frage, warum er sich nach der Tat Waffen besorgen wollte. Mit tiefer und kaum hörbarer Stimme sagt er, er habe es zur Selbstverteidigung getan. «Wegen der damals akuten Bedrohungslage.» Als ihn der Richter fragt, wozu er denn zusätzlich einen Schalldämpfer benötigt habe, antwortet er: «Damit ich Schussübungen machen kann, ohne Aufmerksamkeit zu erregen.»

Unterstützt in seiner Ausführung wird Tobias K. von seinem Anwalt. Die Hypothesen des Staatsanwaltes, dass K. weitere Menschen habe töten wollen, seien unbegründet. Es habe keinen konkreten Plan gegeben. «Tobias K. war bewusst, dass auch ein weiteres Tötungsdelikt nicht zur Freilassung von I. M. führen würde.» Die Voraussetzung für eine Verwahrung sei nicht gegeben.

Der Anwalt von Tobias K. spricht nicht von «Mord»

Zu Beginn der Verhandlung fragt der Richter den angeklagten Tobias K.: «Warum erstechen Sie einen Ihnen völlig unbekannten Menschen?» Dieser antwortet: «Das ist für mich heute schwer nachvollziehbar.»

So schwer nachvollziehbar es für ihn ist, getan hat er es trotzdem. Das sieht nicht nur die Staatsanwaltschaft als erwiesen an. Auch Tobias K. hat die Tat schon nach seiner Verhaftung im Januar 2017 gestanden. Allerdings soll es sich bei dem Delikt nicht um einen «Mord», sondern um «vorsätzliche Tötung» gehandelt haben. So erläutert es der Anwalt von K. am Mittwoch in seinem Plädoyer. «Die Brutalität der Tat ist nicht entschuldbar. Es war K., der mit der eigenen Hand tötete, doch I. M. hat ihn an die Tat herangeführt. K. hat verwerflich gehandelt, aber nicht skrupellos», so der amtliche Rechtsvertreter.

Das Strafgesetzbuch unterscheidet hierbei dahingehend, dass beim Mord die Tötung in besonderer Skrupellosigkeit erfolgt. Während diese für den Anwalt nicht gegeben ist, ist für den Staatsanwalt der Fall klar: «Die Tat hätte durchtriebener und skrupelloser nicht sein können. Sie löst in Punkto Vorgehen und Brutalität ein Schaudern aus. Das Vorgehen ist in höchstem Masse absurd und unbegreiflich.»

Der Anwalt von I.M. verlangt einen Freispruch

«Der Fall ist sinnlos wie selten ein Verbrechen und die Staatsanwaltschaft versucht, in der Sinnlosigkeit einen tieferen Zusammenhang zu erkennen», sagt der Anwalt des Litauers I. M. zu Beginn seines Plädoyers am Mittwoch. Dabei stütze er sich einzig auf die Aussagen von Tobias K. Sein Mandant sei aber weder der Kopf hinter dem tödlichen Plan noch der Gehilfe. Er fordert den Freispruch für I. M.

«Mein Klient erzählte Geschichten, die nicht ernst gemeint waren.»
Anwalt von I. M.

Nicht nachvollziehen könne er, wie sein Mandant für einen Mord verantwortlich gemacht werden soll, wenn er sich während der ganzen Zeit im Gefängnis befunden habe. Der Staatsanwalt nehme Tobias K. zulasten von I. M. aus der Verantwortung.

Auch eine Mittäterschaft sei aus seiner Sicht nicht gegeben, bei den Gesprächen im Gefängnis habe es sich lediglich um «dummes Geschwätz» gehandelt. «Mein Klient erzählte Geschichten, die nicht ernst gemeint waren.» K. werde als Opfer dargestellt, das über den Tisch gezogen wurde. Doch das Gegenteil sei der Fall.

Der Litauer selbst sagt am Ende der Gerichtsverhandlung, es sei eine grosse Katastrophe, die hier geschehen ist. Aber er habe damit nichts zu tun.

Tobias K. entschuldigt sich in seinem Schlusswort bei der Opferfamilie. Mehrmals sei während der Verhandlung gesagt worden, er bereue die Tat nicht. «Das stimmt nicht. Ich entschuldige mich in aller Form bei der Famile des Opfers.»

Mit diesen Worten schloss die Verhandlung. Die Urteilsverkündung erfolgt am Donnerstag um 17.15 Uhr.

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17 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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sterpfi
29.01.2020 19:54registriert März 2014
Was mir aus dem Artikel nicht klar wird: Was soll I.M. konkret gesagt haben, dass der andere zu einer solchen Tat schreitet? Und was für ein Erpressungsversuch?
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Mandarinchen
29.01.2020 20:27registriert Oktober 2019
Allen voran sind auch die Blickreporter mitsamt Gefolgschaft geblendet worden. Die rannten ja durch die Gegend und schrien Drogenmord und so. Die sollte man gleich mitanklagen.
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sansibar
29.01.2020 22:07registriert März 2014
Danke für Art. 24 StGB! Wer einen anderen vorsätzlich anstiftet [...] wird mit derselben Strafe bestraft!
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