Am 29. Juni 2016 stach Tobias K. im Zürcher Seefeld einen ihm völlig unbekannten Mann nieder. Mitten am Tag, auf offener Strasse. Der Mann erlag noch an Ort und Stelle seinen Verletzungen. Tobias K. ergriff die Flucht und wurde sieben Monate später von der Polizei verhaftet.
Am 29. und 30. Januar, fast vier Jahre nach der Tat, muss sich der als Seefeld-Mörder bekannt gewordene Tobias K. nun vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Mit ihm angeklagt ist sein litauischer Komplize I. M. Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zeigt, dass die zwei Männer ihre Tat mutwillig und skrupellos geplant hatten.
Alles beginnt am 21. Oktober 2014. Tobias K. tritt seine Haft in der Strafanstalt Pöschwies an. Wegen mehreren Delikten, darunter Freiheitsberaubung, Erpressung, Diebstahl und Nötigung, wurde er zu einer 5-jährigen Gefängnisstrafe verurteilt.
Zum Zeitpunkt von Tobias K.s Haftantritt sitzt I. M. bereits seit über einem Jahr im Gefängnis Pöschwies. Der Litauer versuchte, den bekannten Unternehmer und Lafarge-Holcim-Grossaktionär Thomas Schmidheiny zu erpressen. In einem Schreiben drohte er ihm, sämtliche Familienangehörige zu töten, sollte Schmidheiny ihm nicht 50 Millionen Franken übergeben. Dafür und für weitere Delikte wurde M. zu einer 8-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Hinter Gittern lernen sich Tobias K. und I. M. kennen und es entwickelt sich eine enge Freundschaft. Sie verbringen viel Zeit miteinander, begegnen sich in der Schreinerei beim Arbeiten, in den Mittagspausen, beim Abendessen oder in der Freizeit. So schreibt es der Staatsanwalt Adrian Kägi in seiner Anklageschrift.
Der Litauer erzählt seinem Freund, er sei zu Unrecht verurteilt worden. Es sei Schmidheiny, der Dreck am Stecken habe, und er könne das sogar beweisen. Er sei im Besitz von Daten, die den Unternehmer schwer belasten würden, unter anderem gehe es um den Verkauf von Atomwaffen. Schmidheiny habe ihn mehrmals im Gefängnis Pöschwies besucht und ein Tauschgeschäft angeboten: eine Geldsumme in Millionenhöhe gegen die belastenden Daten. Doch er habe abgelehnt. Daraufhin sei der Unternehmer wütend geworden und habe die Entführung seiner in England lebenden Ex-Frau angeordnet. Sie sei aber mithilfe der Polizei befreit worden.
Der Litauer tischt Tobias K. immer weitere Lügen und Halbwahrheiten auf. Nach 20 Monaten gemeinsamer Haft ist K. überzeugt: Sein Freund I. M. muss so schnell wie möglich in Freiheit kommen, um anschliessend gegen Schmidheiny vorgehen zu können.
Die beiden Inhaftierten wissen, dass Tobias K. bald in einen unbegleiteten Hafturlaub entlassen wird. Also beginnen sie, einen perfiden Plan aufzustellen. Sie haben die Idee, dass sobald K. in Freiheit ist, er einen Erpresserbrief an den Zürcher Kantonsrat schreibt. Darin solle er im Namen einer litauischen Bande verlangen, dass I. M. sofort in Freiheit entlassen werde, ansonsten müsse eine beliebig gewählte Person sterben.
Für den Fall, dass der Kantonsrat nicht die Freilassung von M. in die Wege leitet, solle K. mit der Tötung von weiteren Personen drohen. Sie vereinbaren auch, dass K. am Ort der Tötung einen Zettel mit einer Grussbotschaft hinterlassen würde, damit der Mord in Zusammenhang mit dem Erpresserschreiben gestellt wird.
Tobias K. schreibt sich diesen Plan stichwortartig auf ein Stück Papier.
Der 23. Juni 2016 ist ein Donnerstag. Tobias K. darf das erste Mal seit Haftantritt unbegleitet einen Tag in Freiheit verbringen. Um 9 Uhr morgens tritt er aus dem Pöschwies. Mit seiner Familie fährt er zum Bräteln an die Thur. Um 16.45 Uhr bringt ihn sein Vater mit dem Auto zum Bahnhof Andelfingen, von wo aus er mit dem Zug zurück nach Regensdorf zum Gefängnis fahren soll. Doch Tobias K. kehrt nicht zurück, sondern taucht unter.
Er versteckt sich bei einem Freund in Winterthur. Wie mit seinem litauischen Komplizen abgemacht, schreibt er den Erpresserbrief. Um zusätzlich Druck aufzusetzen, bittet K. seinen Freund, Fotos von ihm zu schiessen, die ihn als geknebelten Gefangenen der angeblich litauischen Bande zeigen sollen. Um glaubwürdig zu wirken, bespritzt sich K. für die Fotos mit seinem eigenen Blut.
Am Samstagmorgen wirft Tobias K. seinen Erpresserbrief eigenhändig in den Briefkasten bei der Zürcher Sihlpost. Am darauffolgenden Dienstag trifft das Couvert beim Kantonsrat ein. Am Mittwoch läuft das von K. auferlegte Ultimatum ab.
Noch am selben Tag fährt K. mit dem Zug nach Zürich und kauft sich im Coop am Hauptbahnhof ein 18 Zentimeter langes Fleischmesser. Laut dem Staatsanwalt Kägi hält er danach mehrere Stunden Ausschau nach einem geeigneten Opfer, kehrt dann aber am Abend nach Winterthur zurück.
Am nächsten Tag begibt sich Tobias K. in den frühen Morgenstunden erneut nach Zürich und marschiert mehrere Stunden zu Fuss durch die Stadt; zur Bahnhofstrasse, auf den Zürichberg und schliesslich ins Seefeld. In einer kleinen Quartierstrasse sitzt ein 41-jähriger Mann neben einer Fussgängerunterführung auf der Mauer und raucht eine E-Zigarette. Mit dem Messer hinter dem Rücken versteckt, geht K. auf ihn zu. Als der Mann bemerkt, wie sich K. ihm nähert, steht er auf. Da sticht dieser zu.
In der Anklageschrift schreibt Kägi von einer Tat, die einer Massakrierung gleichkomme. Unvermittelt und mit grosser Wucht sticht Tobias K. fünfmal auf sein Opfer ein. In den Hals, Brustkorb, Oberarm und in den Rücken. Der 41-Jährige schleppt sich 100 Meter weit auf dem Gehweg, bevor er zusammenbricht und verblutet.
Unmittelbar nach dem Mord flüchtet K. Die Botschaft, die er gemäss Absprache mit I. M. bei seinem Opfer hätte deponieren sollen, vergisst er in seiner Tasche. Auf einen Zettel hatte er geschrieben: «Gruss aus Zürich».
K. wirft Tatmesser und Turnschuhe in ein Gebüsch. Er wechselt seine Kleidung und entsorgt die alte in einem Container. Am Bahnhof Stadelhofen steigt er in den Zug nach Winterthur.
Sieben Monate bleibt K. auf der Flucht. Seiner im Erpresserbrief an den Kantonsrat aufgestellten Drohung, weitere Menschen zu töten, sollte I. M. nicht freigelassen werden, kommt er nicht nach. Doch mehrfach versucht er, über das Darknet gefälschte Ausweise und Handfeuerwaffen und Handgranaten zu kaufen.
Am 18. Januar 2017 geht K. in Burgdorf im Kanton Bern einer Spezialeinheit in die Falle. Er fiel auf einen Scheinverkäufer von Waffen herein. Anstatt des Verkäufers wartete die Polizei auf ihn.
Die Staatsanwaltschaft fordert für Tobias K. und den Litauer wegen Mordes und weiterer Delikte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und die Anordnung einer ordentlichen Verwahrung.