Die Bundesanwaltschaft hat ein Strafverfahren gegen ein Vorstandsmitglied des Islamischen Zentralrates der Schweiz (IZRS) eröffnet. Dem deutschen Staatsbürger wird vorgeworfen, seine Reise in umkämpfte Gebiete in Syrien in einem Video propagandistisch dargestellt zu haben, ohne sich explizit von den Al-Kaida-Aktivitäten in Syrien zu distanzieren, wie die Bundesanwaltschaft am Samstag mitteilte.
Insbesondere werde ihm vorgeworfen, ein Führungsmitglied der dschihadistischen Dachorganisation Dschaisch al-Fatah («Armee der Eroberung») interviewt zu haben. Zu dieser gehört laut BA auch der syrische Al-Kaida-Ableger Al-Nusra-Front.
Bei dem Vorstandsmitglied soll es sich um Naim Cherni handeln. Der 22-jährige Deutsche war in den letzten Jahren mehrmals in Syrien und drehte Videos. Anlässlich einer dieser Reisen interviewte Cherni Abdallah al-Muhaysini, einen der Köpfe der dschihadistischen Dachorganisation Dschaisch al-Fatah.
Das Strafverfahren wurde bereits am 9. Dezember eröffnet, wie die Bundesanwaltschaft in der Medienmitteilung weiter schreibt. Konkret wird dem Mann vorgeworfen, gegen Art. 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen Al Kaida und «Islamischer Staat» sowie verwandter Organisationen verstossen zu haben.
Zurzeit sind bei der Bundesanwaltschaft 46 Strafverfahren hängig im Bereich des dschihadistisch motivierten Terrorismus. Es handelt sich dabei primär um den Verdacht der propagandistischen Unterstützung terroristischer Organisationen, wie die BA schreibt. (wst/sda)
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