Zur Tat war es am 18. November 2015 in einer Asylunterkunft in Embrach ZH gekommen. Die aus der Elfenbeinküste stammende Frau hätte an diesem Tag nach Adliswil ZH zügeln sollen, in eine Unterkunft speziell für alleinstehende Frauen und Familien. Dagegen wehrte sie sich vehement. Erfolglos versuchte sie, ein ärztliches Zeugnis zu bekommen, das ihr «Reiseunfähigkeit» bescheinigen sollte.
Als eine Betreuerin ins Zimmer kam, um ihr beim Packen zu helfen, wurde sie von der Beschuldigen angegriffen. Mit einem Gertel - einem langen, scharfen, sichelartigen Gartenwerkzeug - hieb die Angreiferin immer wieder auf Kopf, Körper und Extremitäten des Opfers ein und verletzte es schwer. Die heute fast 30-Jährige überlebte nur knapp, verlor aber ein Auge.
Die Angreiferin übergoss die am Boden Liegende mit Brennsprit, zündete diesen aber aus unbekannten Gründen nicht an. Stattdessen zog sie saubere Kleider an, setzte eine Perücke auf und flüchtete durchs Fenster. Ein paar Stunden später wurde sie festgenommen und sitzt seither in Haft.
Das Bezirksgericht Bülach verurteilte sie im September 2017 wegen versuchten Mordes zu 18 Jahren Freiheitsentzug. Es folgte damit den Anträgen der Anklage. Der Staatsanwalt forderte vor dem Obergericht dessen vollständige Bestätigung.
Die Verurteilte focht das Urteil an. Ihr Verteidiger plädierte vor den Oberrichtern für eine Verurteilung wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung und eine Bestrafung mit maximal neun Jahren Freiheitsentzug.
Im Auftrag seiner Mandantin bat er das Gericht, die Frau möglichst bald in ihre afrikanische Heimat zu schicken, um dort den verbleibenden Teil der Strafe zu verbüssen.
Zur Tatzeit sei sie verzweifelt und völlig ausser sich gewesen, sie habe sich ausgeliefert und unfair behandelt gefühlt. Dies infolge ihrer Persönlichkeit.
Der psychiatrische Gutachter hatte eine Anpassungsstörung festgestellt. Die Beschuldigte nehme ihre Umwelt feindlich wahr, ihr Verhalten sei tendenziell konfliktträchtig. Eine schwere psychische Störung konstatierte er nicht.
Auf die Fragen des Gerichts antwortete die Beschuldigte mit leiser Stimme, oft kaum verständlich. Sie habe die Betreuerin niemals töten wollen, versicherte sie. Den Gertel habe sie im Hof der Unterkunft gefunden und für Gartenarbeiten mitgenommen. Woher und wozu sie den Brennsprit hatte, erklärte sie nicht.
Wie einen Refrain beteuerte sie, das Geschehene tue ihr leid, sie bitte die Geschädigte um Verzeihung. Ebenso häufig klagte sie über ihre eigene Situation. Sie leide sehr, sie sei krank, sie habe psychische Probleme.
Ihrer Kindheit und Jugend schilderte sie in der Befragung als schwierig. Als eines von 14 Kindern einer Bauernfamilie besuchte sie nur wenige Jahre die Schule und musste mit zehn, elf Jahren anfangen zu arbeiten. Mit 15 wurde sie zwangsverheiratet, lief ihrem Mann aber schon nach zwei Monaten davon. Die Eltern und elf Geschwister starben alle früh.
2010 kam sie für ein paar Monate in die Schweiz, wo sie als Tänzerin in Nachtclubs auftrat, dann wieder heim reiste. 2011 kehrte sie in die Schweiz zurück und stellte einen Asylantrag, der von allen Instanzen abgelehnt wurde. Dank einem Wiedererwägungsgesuch musste sie 2014 noch nicht ausreisen. (aeg/bz/sda)
Auch wenn durch alle Instanzen gegangen wurde und alle derselben Meinung sind, wird einfach noch ein "Wiedererwägungsgesuch" gestellt.
(wer bezahlt eigentlich diese beratenden Anwälte)?
Kein Wunder dauert das Asylverfahren viel zu lange.
Honi soit qui mal y pense 😉.