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Sieben Tote bei Brand in Solothurn: Beschuldigte Person verstorben

Sieben Tote bei Brand in Solothurn: Beschuldigte Person verstorben

28.11.2022, 17:5028.11.2022, 17:50
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Die Brandtragödie mit sieben Toten in der Stadt Solothurn im November 2018 hat keine strafrechtlichen Folgen. Die Person, die den Brand verursacht haben soll, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft Solothurn vor einigen Tagen verstorben.

hausbrand symbolbild
Sieben Menschen fielen dem Hausbrand zum Opfer (Symbolbild).Bild: Shutterstock

Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt nach eigenen Angaben vom Montag, die Strafuntersuchung wegen mehrfacher fahrlässiger Tötung und wegen mehrfacher fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst gegen die beschuldige Person einzustellen.

Der Brand in einem Wohnhaus in der Nähe der Altstadt war nach dem Ergebnis der Ermittlungen mutmasslich durch einen unsachgemässen Umgang mit Raucherwaren in einer Wohnung ausgelöst worden. Die Person wohnte im Erdgeschoss und rauchte offenbar im Bett.

Die umfangreichen Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden seien bereits weit fortgeschritten gewesen, schrieb die Staatsanwaltschaft weiter. Abklärungen zu den näheren Umständen des Todes der beschuldigten Person hätten ergeben, dass keine Hinweise auf eine strafbare Dritteinwirkung vorliegen.

Die beschuldigte Person war vorübergehend festgenommen worden und war gemäss früheren Angaben der Kantonspolizei geständig. Die Person habe bereits seit längerer Zeit in Freiheit gelebt, sagte Cony Brand, Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Zwei Familien betroffen

Der Brand am 26. November 2018 in einem älteren Wohnhaus an der Wengistrasse löschte sieben Leben aus. Nach dem Brand an jenem frühen Montagmorgen waren zunächst sechs Personen - zwei Kinder und vier Erwachsene - tot geborgen worden. Ein weiteres Kind starb später im Spital. Zwei Kinder blieben als Waisen zurück.

Alle sieben Verstorbenen waren Angehörige einer vier- beziehungsweise fünfköpfigen Familie. Sie stammten ursprünglich aus Eritrea und Äthiopien und bewohnten im Haus je eine Wohnung. Es handelte sich um vier erwachsene Personen im Alter zwischen 27 und 33 Jahren, um ein Kleinkind sowie um zwei Kinder im Schulalter. (saw/sda)

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