Eine Frau und ein Mann müssen wegen der versuchten Tötung des Ehemanns der Frau definitiv für neun Jahre und sieben Monate respektive zehn Jahre ins Gefängnis. Das Paar hatte versucht, den Gatten mit hohen Dosen des entzündungshemmenden Schmerzmittels Paracetamol umzubringen.
Das Bundesgericht bestätigte in seinem am Freitag veröffentlichten Urteil das Verdikt des Zuger Obergerichts. Ein erstes Urteil von zehn Jahren für die Frau sowie von zehn Jahren und acht Monaten für ihren Partner hatten die Lausanner Richter im Juni 2019 kassiert. Das Obergericht musste gerichtsmedizinische Analysen der Universität Zürich vervollständigen lassen.
Der nach dem erneuten Obergerichtsurteil erhobene Rekurs hatte im neuen Lausanner Urteil nun keinen Erfolg. Die Zuger Justiz räumte im neuen Urteil ein, dass sich aus aufeinanderfolgenden Expertisen der Haare des Opfers nicht auf die exakte vom Paar verabreichte Paracetamol-Dosis schliessen lasse.
Andererseits könnten die Analysen aber auch nicht zur Entlastung dienen, weil sie ja die gesamte aufgenommen Paracetamol-Dosis zeigten, also auch jene Dosen, die das Opfer freiwillig zu sich nahm. Und diese Menge hätte zwangsläufig zum Tod des Ehemannes geführt.
Diese Begründung des Obergerichts sei weder diskutabel noch willkürlich, befand das Bundesgericht. Auch habe die kantonale Instanz den Austausch des Paares über den Messenger-Dienst WhatsApp nicht missbräuchlich interpretiert. Dort äusserten sich die beiden über den geplanten Tod des Ehemanns aufgrund der Paracetamol-Überdosierung.
Die bei der Tat 38-jährige Rumänin und der 45-jährige Schweizer waren wegen der versuchten Tötung des Ehemanns 2017 in erster Instanz verurteilt worden. Zwischen Mitte Mai und Ende August 2016 hatten sie dem Mann hohe Dosen Paracetamol ins Essen gemischt. Sie wollten damit bei dem starken Trinker ein Nierenversagen auslösen.
Neben den gerichtsmedizinischen Analysen führte die Staatsanwaltschaft tausende von Botschaften ins Feld, in denen sich die Angeklagten über die besten Methoden und Mittel zur Tötung des Mannes austauschten.
Als das Verhältnis der beiden aufflog, hatte es auch mit den Giftplänen ein Ende. Der Ehemann überlebte. Er erlag aber beim ersten Prozess vor dem Zuger Strafgericht im Dezember 2017 einem Herzinfarkt.
(Urteile 6B_245/2020 und 6B_246/2020 vom 6. Mai 2020)
(sda)
Allerdings sind - wie immer bei Berichterstattungen über Straftaten - die wichtigen Hintergründe für die Leserschaft nicht ersichtlich. Entsprechend ist es absolut unmöglich, die Urteile auch nur ansatzweise zu bewerten.
Schade !!!
@watson: gebt der nächsten Echo-Kammer keine Chance!