Schweiz
Justiz

Swiss verliert bizarren Rechtsstreit gegen höchstes Gericht in Serbien

Seraina Schatz, Maitre de Cabine, steht im neuen Bombardier C Series Flugzeug der Fluggesellschaft Swiss, aufgenommen anlaesslich der Flugzeugtaufe am Mittwoch, 6. Juli 2016, in Kloten am Flughafen Zu ...
Eine Mitarbeiterin der Airline soll den serbischen Schönheitschirurgen Marko Lens wegen seiner Homosexualität diskriminiert haben. (Symbolbild)Bild: KEYSTONE

«Ugly faggot» – Swiss verliert bizarren Rechtsstreit gegen höchstes Gericht in Serbien

23.06.2019, 01:5223.06.2019, 13:42
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Ein bizarrer Rechtsstreit endet für die Fluggesellschaft Swiss mit einer Niederlage. Das höchste serbische Gericht in Belgrad kommt zum Schluss, dass eine Mitarbeiterin der Airline den serbischen Schönheitschirurgen Marko Lens wegen seiner Homosexualität diskriminiert hat.

Wie Recherchen der «SonntagsZeitung» ergeben, soll sie Lens unter anderem als «ugly faggot» (hässliche Schwuchtel) beleidigt haben. Die Swiss wird letztinstanzlich zu einer Schadenersatzsumme von umgerechnet 5000 Franken verurteilt. Sie hatte das Urteil weitergezogen, nachdem sie bereits von der Vorinstanz für schuldig befunden worden war.

«Swiss akzeptiert das Urteil, ist aber der Ansicht, dass es inhaltlich falsch ist», sagt eine Sprecherin gegenüber der «SonntagsZeitung» zum letztinstanzlichen Urteil in Serbien. Sie bezeichnet Lens als Einzelperson, die «eigennützige Ziele verfolgt». Zu den Details des Tatverlaufs will sich die Swiss nicht genauer äussern.

Die Fluggesellschaft weist aber den Vorwurf, man würde Homosexuelle diskriminieren, weit von sich. Wieso hat die Mitarbeiterin den Serben derart beleidigt? Gerichtsunterlagen aus Österreich legen den Schluss nahe, dass der Schönheitschirurg selber nicht ganz einfach ist im Umgang. Das Gericht im Wiener Prozess spricht von einem «auf Erfüllung von Sonderwünschen abzielenden Verhalten des Klägers».

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24 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Picker
23.06.2019 08:25registriert Januar 2016
Ein wenig Theorie im Recht wäre hier noch sinnvoll: Bezüglich der Rechtslage dachte ich z.B., dass eine Firma üblicherweise einen Gerichtsstand definiert und man dort in allen Belangen klagen müsste. D.h. bei der Swiss z.B. in Zürich, Stuttgart, etc.
Warum konnte die Person hier an einem serbischen Gericht klagen?
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Spirulina
23.06.2019 08:39registriert Februar 2019
Ja, ja... die Mitarbeiter schikanieren und wenn sich diese dann mal wehren, das Opfer spielen. Kenne ich zu genüge und ich denke viele andere auch, die jobmässig mit Menschen / Dienstleistung zu tun haben. Zum Glück hat die SWISS viele Homosexuelle angestellt, dass es sich erübrigt, sich rechtfertigen zu müssen.
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Randy Orton
23.06.2019 11:48registriert April 2016
Ich verstehe nicht, was am Urteil bitarr ist? Sollte der Mann vom Personal tatsächlich als „ugly faggot“ beleidigt worden sein, wäre es korrekt. Ich finde aber bizarr, wie ein serbischer Gericht hier offenbar gegen Diskriminierung von Homosexuellen vorgeht, aber in Belgrad noch immer keine Pride-Parade veranstaltet werden kann, ohne dass die Teilnehmer gejagt werden.
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