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Spielervermittler Bozzetti legt überraschend Geständnis ab, YB-Sportchef Bickel erpresst zu haben

Spielervermittler Bozzetti legt überraschend Geständnis ab, YB-Sportchef Bickel erpresst zu haben

15.09.2015, 17:3115.09.2015, 17:38
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Das Zürcher Obergericht hat am Dienstag im Prozess gegen den Luzerner Spielervermittler Peter Bozzetti noch kein Urteil gefällt. Der 48-Jährige sorgte für eine Überraschung: Er legte ein umfassendes Geständnis ab.

Peter Bozzetti: Umfassendes Geständnis.
Peter Bozzetti: Umfassendes Geständnis.
Bild: KEYSTONE

Die Vorinstanz hatte Bozzetti im November 2014 wegen versuchter Erpressung sowie versuchter Nötigung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten verurteilt. Sechs Monate davon sollte er absitzen.

Gemäss Anklage hatte Bozzetti im September 2013 den YB-Sportchef Fredy Bickel kontaktiert und von diesem 131'000 Franken verlangt. Er drohte ihm, andernfalls belastende «heisse Dokumente» der Zeitung «Blick» zuzuspielen.

Erich Vogel wegen Gehilfenschaft verurteilt

Bozzetti brachte auch den früheren GC-Manager Erich Vogel ins Spiel. Dieser soll wichtige Unterlagen bei sich aufbewahrt haben. Die Sache flog auf, als Bickel die Polizei einschaltete.

Erich Vogel wurde bereits verurteilt.
Erich Vogel wurde bereits verurteilt.
Bild: KEYSTONE

Der heute 76-jährige Erich Vogel hatte danach den Schuldspruch des Bezirksgerichts Zürich wegen Gehilfenschaft zu versuchter Erpressung akzeptiert, ebenso eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 150 Franken.

Bozzetti hatte gemäss seinem Geständnis vor Obergericht nicht nur Bickel zu erpressen versucht, sondern auch Murat Yakin unter Druck gesetzt und von ihm verlangt, 90'000 Franken zu zahlen.

Urteil noch nicht gefällt

Bozzettis Verteidigerin stellte trotz Geständnis einige Vorwürfe des Sachverhalts weiterhin in Abrede und setzte sich für eine deutliche Strafsenkung auf noch 150 Tagessätze zu 50 Franken auf Bewährung ein. Der Staatsanwalt dagegen forderte eine deutliche Erhöhung der Haftstrafe auf 30 Monate, wovon 10 Monate abzusitzen seien.

In seinem Schlusswort sagte Bozzetti, er habe einen Fehler und sich damit strafbar gemacht. Allerdings sei er auch in eine Falle gelockt worden. Das Obergericht kam noch zu keinem Urteil und kündigte an, es werde die Parteien schriftlich über den Ausgang des Verfahrens unterrichten. (whr/sda)

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