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Bundesgericht: Viagogo ging beim Verkauf von Circus-Knie-Tickets unlauter vor

Viagogo ging beim Verkauf von Circus-Knie-Tickets unlauter vor – sagt das Bundesgericht

12.11.2021, 12:0012.11.2021, 16:26
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Die Online-Plattform Viagogo hat sich beim Verkauf von Tickets für Vorstellungen des Circus Knie unlauterer Methoden bedient. Dies hat das Bundesgericht festgestellt. Es hat die Beschwerde von Viagogo abgewiesen.

Swiss singer Bastian Baker performs, during the show entitled "Knie withe Bastian Baker" of the Swiss national circus Knie, in Geneva, Switzerland, Friday, August 27, 2021. Today the circus  ...
Der Circus Knie am 27. August 2021 in Genf.Bild: keystone

Das Bundesgericht hält in einem am Freitag veröffentlichten Urteil verschiedene Punkte fest, in denen Viagogo gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstossen habe.

So wurde kaufinteressierten Besuchern der Plattform angezeigt, dass für gewisse Knie-Vorstellungen die Tickets ausverkauft seien. Nicht ausgewiesen wurde dabei, dass sich dies nur auf Eintrittskarten bei Viagogo bezog und nicht auf die offiziellen Verkaufsstellen.

Auch wurden auf der Plattform Preiskategorien und Sitzpläne verwendet, die nicht jenen des Circus Knie entsprachen. Für die Kunden war es laut Bundesgericht damit nicht möglich, einen tatsächlichen Preisvergleich zu machen.

Unter Druck gesetzt

Nicht rechtens ist gemäss Urteil ausserdem, dass der zu bezahlende Preis während des Bestellvorgangs schrittweise erhöht wurde, ohne dass zumindest am Schluss ein klar nachvollziehbarer Gesamtpreis genannt wurde.

Den Plattform-Besuchern wurde zudem mit aufpoppenden Fenstern und anderen Anzeigen mitgeteilt, es bestehe eine grosse Nachfrage nach den ausgewählten Tickets und sie müssten sich schnell entscheiden. Dass dies wiederum nur für die Ticket-Anzahl auf Viagogo galt, war für die Kunden nicht ersichtlich. Dadurch seien die Besucher zu einem schnellen Kauf gedrängt worden, schreibt das Bundesgericht.

Die Lausanner Richter bestätigen damit den vorinstanzlichen Entscheid des Handelsgerichts St. Gallen vom Februar. Dieses hatte Viagogo die genannten Methoden unter Strafandrohung verboten, nachdem der Circus Knie im Oktober 2018 Klage gegen die Plattform eingereicht hatte.

(Urteil 4A_314/2021 vom 27.10.2021)

(sda)

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7 Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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HeidiW
12.11.2021 12:34registriert Juni 2018
Kann man eigentlich solche Firmen nicht einfach von Amtes wegen schliessen? Niemand würde solche Firmen vermissen, wenn die nicht mehr am Markt wären.
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LU90
12.11.2021 15:38registriert März 2016
Warum darf eine solche Firma eigentlich noch existieren? Ich höre nur Schlechtes von Viagogo (bezahlte Tickets nie erhalten, zu hohe Beträge abgebucht, versicherte Umbuchungen nicht vorgenommen etc. etc.)...
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neb66
12.11.2021 13:49registriert Juni 2015
Schon wieder Viagogo!!
Das läuft seit Jahren so...und gefühlt passiert dieser Firma rein gar nichts. Freie Marktwirtschaft?
Oder kann mich jemand belehren?
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