• Wer als Privatperson verurteilt wird, kriegt einen Eintrag im Strafregister. Für Unternehmen gilt das aber heute nicht. Die Folge: Offiziell weiss ein Gericht bei einer Anklage nicht, ob das Unternehmen vorbestraft und damit ein «Wiederholungstäter» ist.
• Der Bundesrat möchte das ändern. Der Entwurf für eine Gesetzesänderung liegt derzeit bei der Rechtskommission des Ständerats, die nächste Woche darüber berät.
• Die Gewerkschaften sind dafür und möchten sogar noch weiter gehen. Dagegen ist beispielsweise der Schweizerische Gewerbeverband. Er kritisiert, dass fehlbare Unternehmer einfach eine neue Gesellschaft gründen würden, um eine reine Weste zu haben.
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