Eine heute 60 Jahre alte Frau hat im Frühjahr 2015 in Zürich ihren Partner erschlagen. Sie fügte ihm mit seiner Krücke so schwere Verletzungen zu, dass er daran starb. In der Haft zeigte sich: Die Frau ist schizophren. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte sie am Donnerstag zu einer stationären Massnahme.
Manchmal habe sie Stimmen im Kopf gehört, die sie nicht verstanden habe, oder Geräusche. Ihr sei schwindlig gewesen, und sie habe in der Mitte des Kopfes einen Schmerz gespürt. So beschrieb die 60-Jährige am Donnerstag vor Bezirksgericht, was in ihr vorging, wenn sie sich aufregte. Die Frau stammt aus Kenia, eine Übersetzerin war anwesend.
Im April 2015 soll sie ihren Partner, einen pflegebedürftigen Schweizer, im Streit getötet haben. Sie hatte ihre neu gekaufte Unterwäsche nicht gefunden und warf ihm vor, Fremde in die Wohnung gelassen zu haben. Beide waren betrunken. Sie schlug ihn mit seiner Krücke.
«Aber nicht zu fest», sagte sie vor Gericht. Als sie nach dem Streit die Wohnung verlassen habe, sei er auf dem Sofa gesessen und habe mit ihr gesprochen. Nach ihrer Version hat sie ihn bei ihrer Rückkehr am nächsten Morgen tödlich verletzt am Boden liegend vorgefunden. Sie bestritt, daran Schuld zu sein.
Die Staatsanwaltschaft zeichnete ein anderes Bild des Tatverlaufs. Die Frau habe lange auf den Mann eingeschlagen. Die Krücke zerbrach dabei. «Es gab kaum ein Körperteil, das sie nicht verletzte», sagte der Staatsanwalt. Die Liste der Verletzungen nimmt in der Anklageschrift eineinhalb Seiten ein: Prellungen, Schnittwunden und Brüche, zum Teil offene. Die forensischen Spuren lassen der Anklage keinen Zweifel.
Seit rund eineinhalb Jahren lebt die Frau in einem Gefängnis. Dort ist sie medizinisch und psychiatrisch betreut und sie arbeitet. «Es geht mir gut», sagte sie. Mittlerweile wurde bei ihr eine milde Schizophrenie sowie eine demenzartige Erkrankung festgestellt, ausgelöst durch den HI-Virus.
Vor Gericht erklärte eine Zürcher Psychiaterin, die ein Gutachten über den Zustand der Frau verfasst hatte, die Demenz sei unter Kontrolle. Gegen die Schizophrenie müsse die Beschuldigte jedoch noch jahrelang Medikamente einnehmen, um weitere psychotische Episoden zu verhindern. Die psychische Störung habe auch den Gewaltausbruch ausgelöst. Die Gutachterin empfahl eine stationäre Behandlung mit Therapien in einer spezialisierten Einrichtung.
In dieselbe Richtung argumentierte der Staatsanwalt. Zwar klagte er sie wegen Mordes an und sprach von «Bestialität» und angesichts des neun Stunden dauernden Todeskampfs des Opfers von «Gefühlskälte» der Täterin. Doch dabei sei die Frau schuldunfähig. Starker Alkoholkonsum und der Streit hätten sie in einen psychotischen Erregungszustand versetzt. Er beantragte die Anordnung einer stationären Massnahme.
Ihre Mandantin habe lediglich eine einfache Körperverletzung begangen, sagte hingegen die Verteidigerin. Sie sei unverzüglich aus dem Strafvollzug zu entlassen. Die Frau bestreite die massive Gewaltanwendung und zur Wohnung hätten weitere Personen Zugang gehabt, die die Tat verübt haben könnten. Es bestünden daher Zweifel am Tathergang, wie ihn die Staatsanwaltschaft schildere.
Mit einer stationären Behandlung zeigte sich die Verteidigerin aber ebenfalls einverstanden. Schliesslich gehe es dabei nicht um eine Strafe sondern um den Schutz der Allgemeinheit.
Genau zu einer solchen stationären Massnahme wurde die Beschuldigte schliesslich verurteilt. Das Gericht befand sie zwar aufgrund von Beweisen sowie ihren und fremden Aussagen des Mordes für schuldig, nicht aber für schuldfähig. «Deshalb wird von einer Strafe abgesehen», sagte der Richter. Für die Frau wird nun ein Therapieplatz gesucht. (sda)