Ein 46-jähriger Schweizer, der im Oktober 2012 in Assens seine Ehefrau umbrachte, muss 14 Jahre hinter Gitter. Das Strafgericht Yverdon-les-Bains blieb mit seinem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren gefordert hatte.
Das Waadtländer Gericht verurteilte den Angeklagten nicht wegen Mordes, sondern wegen vorsätzlicher Tötung, was eine weniger lange Freiheitsstrafe zur Folge hat.
Der Mann hatte seine Ehefrau in der Nacht auf den 28. Oktober 2012 umgebracht. Danach verscharrte er die Leiche in einem Wald in der Region und gab den Behörden an, dass seine Frau vermisst werde.
Sie wurde nach einer grossangelegten Suche der Polizei und Zivilschützern erst Mitte Dezember gefunden. Vor der Tat hatte es Spannungen in der kurzen Ehe gegeben. Der Ingenieur hatte die Rumänin über eine Partnervermittlung im Internet kennengelernt.
Nach der raschen Hochzeit und der Geburt eines Sohnes hatte der Ingenieur zudem mit Spannungen bei seinem Arbeitgeber, der Stadt Lausanne, zu kämpfen. Dort bewarb er sich für den Posten eines Dienstchefs.
Der Angeklagte ertrug zudem die ständige Anwesenheit der Schwiegereltern und anderer Verwandten seiner Frau zu Hause nicht. In der Woche vor der Tat sprachen die Eheleute nicht mehr miteinander.
Im zweitägigen Prozess Anfang Woche hatte der Ehemann die alleinige Schuld an der Tat gestanden. Er bereue die Tat wegen seiner Frau, die wegen seines Fehlers nie ihren Sohn aufwachsen sehen werde. Seine Reue gelte auch seinem Sohn, der seine Mutter nie kennen werde und sein ganzes Leben ohne sie leben müsse, sagte er vor Gericht. (aeg/sda)